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Mahnbescheid beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Mahnbescheid kommen Sie ohne Klage zu einem Titel, wenn der Schuldner nicht widerspricht. Die Gerichtsgebühr beträgt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 Euro (Nr. 1100 KV GKG).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigZentrales Mahngericht Ihres Landes
Gebühr0,5 Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 Euro - bis 1.000 Euro Forderung also 38 Euro, bei 2.000 Euro 51,50 Euro, bei 5.000 Euro 85,25 Euro
DauerErlass meist binnen weniger Tage, danach Zustellung per Post
Fristvor Eintritt der Verjährung (regelmäßig drei Jahre ab Jahresende)
Rechtsgrundlage§§ 688 bis 703d Zivilprozessordnung

Gebühr nach Nr. 1100 Kostenverzeichnis zum GKG in Verbindung mit § 34 GKG und Anlage 2 (Fassung ab 1.6.2025).

Der Mahnbescheid ist der einfachste Weg, eine unbestrittene Geldforderung gerichtlich durchzusetzen. Sie beantragen ihn beim zentralen Mahngericht Ihres Landes, das Gericht stellt ihn dem Schuldner zu - ohne zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.

Der Schuldner hat dann zwei Wochen, um zu zahlen oder zu widersprechen (§ 692 Absatz 1 Nummer 3 ZPO). Zahlt er nicht und widerspricht er nicht, können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen - damit haben Sie einen Titel wie ein Urteil.

Ein Nebeneffekt ist oft der wichtigste: Die Zustellung hemmt die Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB).

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Antrag erfassen

    Am einfachsten über den Online-Mahnantrag, der fehlende Angaben gleich meldet. Alternativ der amtliche Vordruck aus dem Schreibwarenhandel - ein selbst ausgedrucktes Muster gilt nicht.

  2. Antrag einreichen

    Mit dem Online-Ausweis direkt elektronisch, sonst den Barcode-Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post schicken. Fax und E-Mail sind nicht zulässig.

  3. Erlassnachricht abwarten

    Sie erhalten eine Nachricht über den Erlass und die Kostenrechnung, nicht den Mahnbescheid selbst.

  4. Zustellung und zwei Wochen Frist

    Danach kommt die Zustellungsnachricht mit dem Vordruck für den Vollstreckungsbescheid.

Besondere Fälle

Schuldner widerspricht nur teilweise
Für den unbestrittenen Teil können Sie trotzdem den Vollstreckungsbescheid beantragen, der Rest geht ins Klageverfahren.
Schuldner ist verzogen
Das Gericht teilt mit, dass die Zustellung gescheitert ist. Mit der neuen Anschrift stellen Sie einen Neuzustellungsantrag.
Schuldner wohnt im EU-Ausland
Das deutsche Mahnverfahren ist möglich, alternativ das Europäische Mahnverfahren mit dem Europäischen Zahlungsbefehl (§ 688 Absätze 3 und 4 ZPO).
Forderung aus Wohnungseigentum
Bei Hausgeld und anderen Ansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage der Wohnung, nicht nach Ihrem Wohnsitz.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Welches Mahngericht ist zuständig?
Das zentrale Mahngericht des Landes, in dem Sie selbst wohnen oder Ihren Sitz haben - nicht das am Wohnort des Schuldners (§ 689 Absatz 2 ZPO). Die meisten Länder haben ein einziges Mahngericht, Nordrhein-Westfalen hat zwei.
Was kostet ein Mahnbescheid?
Eine halbe Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 Euro (Nr. 1100 KV GKG). Bei einer Forderung von 5.000 Euro sind es 85,25 Euro. Die Kosten werden in den Mahnbescheid aufgenommen und am Ende vom Schuldner verlangt.
Brauche ich einen Anwalt?
Nein. Den Antrag können Sie selbst über den Online-Mahnantrag oder auf dem amtlichen Vordruck stellen. Kommt es nach einem Widerspruch zum Prozess, gilt vor dem Landgericht Anwaltszwang.
Was passiert, wenn der Schuldner widerspricht?
Dann ist das Mahnverfahren beendet. Wollen Sie weitermachen, wird die Sache auf Antrag an das Prozessgericht abgegeben - erst nachdem Sie die weitere Gerichtsgebühr gezahlt haben (§ 12 Absatz 3 GKG). Dort geht es weiter wie bei einer Klage.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über Zentrales Mahngericht Ihres Landes. Zuständig ist nicht das Amtsgericht vor Ort, sondern das zentrale Mahngericht des Landes, in dem Sie wohnen oder Ihren Sitz haben (§ 689 ZPO) - zum Beispiel Coburg für Bayern, Uelzen für Niedersachsen, Hünfeld für Hessen. Mit Wohnsitz im Ausland ist das Amtsgericht Wedding in Berlin zuständig. Die Liste aller zwölf Mahngerichte steht auf mahngerichte.de.

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