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Amtsgericht Oschatz

SachsenKreis NordsachsenAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Torgau, Zweigstelle Oschatz finden Sie in der Brüderstraße 5, 04758 Oschatz. Telefon +49 3435 90180. Geöffnet Dienstag 09:00-11:30 und 13:00-17:00 und an 2 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 15:30 Uhr

Montaggeschlossen
Dienstag09:00-11:30 und 13:00-17:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00-11:30 und 13:00-15:30
Freitag09:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Torgau, Zweigstelle OschatzBrüderstraße 5
04758 Oschatz

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Kreis Nordsachsen gemeldet sind - das sind 26 Gemeinden.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Grundbucheinsicht

Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

Mitbringen
Personalausweis · Nachweis des berechtigten Interesses
Gebühr
nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz
Dauer
nach Terminvergabe

Erbschein beantragen

Der Erbschein weist die Erbenstellung nach; zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz.

Mitbringen
Sterbeurkunde · Testament, falls vorhanden · Personalausweis · Angaben zu weiteren Erben
Gebühr
richtet sich nach dem Nachlasswert
Dauer
mehrere Wochen

Wann brauche ich das Amtsgericht?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für das Grundbuch ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt - nicht Ihr Wohnort.
  • Die Rechtsantragstelle hilft kostenlos beim Formulieren von Anträgen.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Bad DübenBeilrodeBelgern-SchildauCavertitzDahlenDelitzschDoberschützDommitzschEilenburgJesewitzKrostitzLaußigLiebschützbergLöbnitzMockrehnaMügelnNaundorfRackwitzSchkeuditzSchönwölkauTauchaTorgauWermsdorfWiedemarZschepplin

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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