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Amtsgericht Leer (Ostfriesland)

NiedersachsenKreis LeerAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Leer (Ostfriesland) ist das Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer (Ostfriesland). Telefon +49 491 60010. Geöffnet Montag 09:00-12:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag09:00-12:00
Dienstag09:00-12:00
Mittwoch09:00-12:00
Donnerstag09:00-12:00
Freitag09:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht LeerWörde 5
26789 Leer (Ostfriesland)

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.

Was Sie hier erledigen können

Grundbucheinsicht

Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

Mitbringen
Personalausweis · Nachweis des berechtigten Interesses
Gebühr
nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz
Dauer
nach Terminvergabe

Erbschein beantragen

Der Erbschein weist die Erbenstellung nach; zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz.

Mitbringen
Sterbeurkunde · Testament, falls vorhanden · Personalausweis · Angaben zu weiteren Erben
Gebühr
richtet sich nach dem Nachlasswert
Dauer
mehrere Wochen

Wenn es weitergeht: der Instanzenzug

AmtsgerichtZivilsachen bis 10.000 Euro, Grundbuch, NachlassLandgerichtBerufung in ZivilsachenOberlandesgerichtweitere Rechtsmittel

Der Weg von unten nach oben. Rechtsmittel sind an Fristen gebunden. Die Berufung in Zivilsachen etwa an einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils (§ 517 Zivilprozessordnung). Grundlage: §§ 23, 71, 72, 74 und 119 Gerichtsverfassungsgesetz.

Wann brauche ich das Amtsgericht?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Für das Grundbuch ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt - nicht Ihr Wohnort.
  • Die Rechtsantragstelle hilft kostenlos beim Formulieren von Anträgen.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

BorkumBundeHeselHoltlandJemgumLeer (Ostfriesland)MoormerlandNortmoorOstrhauderfehnRhauderfehnUplengenWeenerWestoverledingen

Amtsgerichte in der Umgebung

Weitere Ämter in Leer (Ostfriesland)

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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