Amtsgericht Wiesloch
Das Amtsgericht Wiesloch finden Sie in der Bergstraße 3, 69168 Wiesloch. Telefon +49 6222 5840.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Amtsgericht WieslochBergstraße 3
69168 Wiesloch
- Telefon+49 6222 5840
- Websiteamtsgericht-wiesloch.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Rhein-Neckar-Kreis gemeldet sind - das sind 50 Gemeinden.
Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.
Was Sie hier erledigen können
Grundbucheinsicht
Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).
Erbschein beantragen
Der Erbschein weist die Erbenstellung nach; zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz.
Wann brauche ich das Amtsgericht?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Für das Grundbuch ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt - nicht Ihr Wohnort.
- Die Rechtsantragstelle hilft kostenlos beim Formulieren von Anträgen.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
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Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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