Führungszeugnis beantragen
Der Antrag läuft über die Meldebehörde des Wohnorts; ausgestellt wird das Zeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn.
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | 13,00 Euro |
| Dauer | Zustellung in der Regel ein bis zwei Wochen |
| Frist | Zustellung ein bis zwei Wochen |
| Rechtsgrundlage | § 30 Bundeszentralregistergesetz |
Gebühr nach § 30 Bundeszentralregistergesetz in Verbindung mit dem Justizverwaltungskostengesetz.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Beantragt wird es bei der Meldebehörde am Wohnort - ausgestellt und verschickt wird es vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Das Bürgeramt nimmt also nur den Antrag entgegen; es kann das Zeugnis weder ausdrucken noch beschleunigen.
Es gibt zwei Arten. Das einfache Führungszeugnis (Belegart N) verlangen Arbeitgeber im Normalfall. Das erweiterte Führungszeugnis (Belegart OG) ist für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen vorgeschrieben - im Verein, in der Schule, in der Betreuung. Es wird nur ausgestellt, wenn Sie eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorlegen, die es verlangt.
Wer einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel besitzt, kann den Antrag auch direkt beim Bundesamt für Justiz online stellen und spart den Gang zum Amt.
Was Sie brauchen
- Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
- bei erweitertem Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle
- bei Antrag für andere: schriftliche Vollmacht
So läuft es ab
Art des Zeugnisses klären
Fragen Sie bei der Stelle nach, die das Zeugnis verlangt: einfach oder erweitert? Für das erweiterte brauchen Sie deren schriftliche Aufforderung.
Antrag stellen
Beim Bürgeramt des Wohnorts mit Personalausweis - oder online beim Bundesamt für Justiz, wenn Ihr Ausweis die Online-Funktion hat.
Empfänger angeben
Zur Vorlage bei einer Behörde wird das Zeugnis direkt dorthin geschickt. Für private Arbeitgeber geht es an Ihre eigene Anschrift.
Gebühr zahlen
13,00 Euro, in der Regel sofort bei der Antragstellung.
Auf die Post warten
Das Bundesamt für Justiz stellt aus und versendet - meist innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Besondere Fälle
- Ich brauche es für eine ehrenamtliche Tätigkeit
- Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten wird die Gebühr auf Antrag erlassen. Legen Sie die Bestätigung der Organisation vor - das Justizverwaltungskostengesetz sieht diese Befreiung ausdrücklich vor.
- Ich wohne im Ausland
- Deutsche Staatsangehörige im Ausland beantragen unmittelbar beim Bundesamt für Justiz; die Unterschrift muss beglaubigt sein.
- Ich brauche es sehr schnell
- Eine Beschleunigung ist nicht vorgesehen. Planen Sie ein bis zwei Wochen ein - das Bürgeramt kann daran nichts ändern.
- Was steht drin?
- Verurteilungen ab einer bestimmten Höhe und für eine bestimmte Dauer. Kleinere Verurteilungen werden nach Fristen getilgt und erscheinen dann nicht mehr. Auskunft über den eigenen vollständigen Registereintrag gibt es getrennt.
Worauf es ankommt
- Das Bürgeramt nimmt nur den Antrag entgegen - ausgestellt wird vom Bundesamt für Justiz.
- Für das erweiterte Führungszeugnis brauchen Sie die schriftliche Aufforderung der Stelle, die es verlangt.
- Zur Vorlage bei Behörden geht das Zeugnis direkt dorthin, nicht an Sie.
- Mit Online-Ausweisfunktion können Sie den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
- Ein Ablaufdatum gibt es nicht - wer das Zeugnis verlangt, setzt die Grenze, üblich sind drei Monate.
Häufige Fragen
- Wo beantrage ich ein Führungszeugnis?
- Bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts, also meist im Bürgeramt oder Bürgerbüro. Mit Online-Ausweisfunktion geht es auch direkt beim Bundesamt für Justiz.
- Wie lange dauert es?
- In der Regel ein bis zwei Wochen bis zur Zustellung. Eine Beschleunigung ist nicht vorgesehen.
- Was kostet ein Führungszeugnis?
- 13,00 Euro. Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten kann die Gebühr auf Antrag erlassen werden.
- Was ist der Unterschied zwischen einfachem und erweitertem Führungszeugnis?
- Das erweiterte enthält zusätzlich Verurteilungen, die für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen erheblich sind. Es wird nur gegen schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle ausgestellt.
- Wie lange ist es gültig?
- Es hat kein Ablaufdatum. Wer es verlangt, bestimmt, wie alt es höchstens sein darf - üblich sind drei Monate.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Bürgeramt
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe um
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- Personalausweis beantragen Ich brauche einen Ausweis
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- Reisepass beantragen Ich reise ins Ausland