Reisepass beantragen
Der Reisepass wird persönlich beim Bürgeramt des Wohnorts beantragt und von der Bundesdruckerei hergestellt.
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | 70,00 Euro ab 24 Jahren, 37,50 Euro darunter - Express 32,00 Euro zusätzlich, vorläufiger Pass 26,00 Euro |
| Dauer | drei bis sechs Wochen, im Expressverfahren kürzer |
| Frist | Herstellung drei bis sechs Wochen |
| Rechtsgrundlage | § 27 Absatz 1 Passverordnung |
Gebühr nach § 27 Absatz 1 Passverordnung.
Der Reisepass wird persönlich beim Bürgeramt des Wohnorts beantragt. Hergestellt wird er von der Bundesdruckerei - das Amt nimmt nur den Antrag auf und händigt den fertigen Pass später aus.
Innerhalb der Europäischen Union und in einigen Nachbarländern genügt der Personalausweis. Einen Reisepass brauchen Sie für die meisten Ziele außerhalb Europas - und viele Länder verlangen zusätzlich, dass er nach der Rückreise noch sechs Monate gültig ist.
Wer kurzfristig reisen muss, fragt nach dem Express-Reisepass: Er kostet mehr, ist aber in wenigen Werktagen da. Für ganz eilige Fälle stellt das Amt einen vorläufigen Reisepass sofort aus - er wird allerdings nicht von allen Ländern anerkannt, insbesondere nicht für die visumfreie Einreise in die USA.
Was Sie brauchen
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- biometrisches Lichtbild
- bei Erstantrag: Geburtsurkunde
- bei Minderjährigen: Einverständnis beider Sorgeberechtigten
So läuft es ab
Lichtbild besorgen
Biometrisches Passbild vom Fotografen oder aus einem Automaten, der die Vorgaben erfüllt. Manche Ämter fotografieren inzwischen selbst.
Termin vereinbaren
Die meisten Bürgerämter arbeiten nach Termin. Rechnen Sie gerade vor den Ferien mit Vorlauf.
Antrag persönlich stellen
Sie müssen selbst erscheinen; Fingerabdrücke werden vor Ort aufgenommen. Bei Kindern müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen.
Gebühr entrichten
Die Höhe hängt vom Alter und der Ausführung ab und wird bei der Antragstellung fällig.
Pass abholen
Die Abholung erfolgt wieder persönlich. Den alten Pass bringen Sie mit - er wird entwertet und meist zurückgegeben.
Besondere Fälle
- Ich reise sehr kurzfristig
- Der vorläufige Reisepass ist sofort verfügbar, wird aber nicht überall anerkannt - für die visumfreie Einreise in die USA reicht er nicht. Der Express-Reisepass ist in wenigen Werktagen da und voll gültig.
- Mein Pass ist abgelaufen
- Ein abgelaufener Pass verlängert sich nicht; er wird neu ausgestellt. Bringen Sie ihn trotzdem mit - er dient als Nachweis.
- Für Kinder
- Kinder brauchen einen eigenen Pass; der Eintrag im Elternpass ist seit 2012 abgeschafft. Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen.
- Pass verloren oder gestohlen
- Melden Sie den Verlust der Polizei und dem Bürgeramt. Für den Ersatz brauchen Sie die Verlustanzeige.
- Ich wohne im Ausland
- Dann ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig, nicht das Bürgeramt.
Worauf es ankommt
- Für Reisen innerhalb der EU genügt in der Regel der Personalausweis.
- Viele Länder verlangen eine Restgültigkeit von sechs Monaten über die Rückreise hinaus - vor der Buchung prüfen.
- Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Ländern anerkannt, insbesondere nicht für die visumfreie Einreise in die USA.
- Kinder brauchen einen eigenen Pass, der Eintrag im Elternpass ist abgeschafft.
- Die Herstellung dauert mehrere Wochen - vor den Ferien deutlich länger.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert es, bis der Reisepass fertig ist?
- In der Regel drei bis sechs Wochen. Vor den Ferien kann es länger dauern. Der Express-Reisepass ist in wenigen Werktagen verfügbar.
- Was brauche ich für den Antrag?
- Ein biometrisches Lichtbild, den bisherigen Pass oder Personalausweis und - beim Erstantrag - die Geburtsurkunde. Sie müssen persönlich erscheinen.
- Was kostet ein Reisepass?
- Die Gebühr ist bundesweit einheitlich geregelt und hängt vom Alter sowie von der Ausführung ab. Den für Sie geltenden Betrag nennt Ihnen das Bürgeramt bei der Antragstellung.
- Reicht der Personalausweis?
- Innerhalb der EU und für einige Nachbarländer ja. Für die meisten anderen Ziele brauchen Sie einen Reisepass.
- Kann ich den Pass für mein Kind mitbeantragen?
- Kinder brauchen einen eigenen Pass. Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen, das Kind muss mitkommen.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Bürgeramt
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe um
- Ausweis ändern lassen Wir heiraten
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe nach Deutschland
- Personalausweis beantragen Ich brauche einen Ausweis
- Beglaubigungen Ich brauche einen Ausweis
- Nebenwohnung anmelden Ich brauche einen Zweitwohnsitz
- Meldedaten und Name Wir lassen uns scheiden
- Führungszeugnis beantragen Ich brauche ein Führungszeugnis