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Namen ändern lassen

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem neuen Ehenamen werden Personalausweis und Reisepass ungültig (§ 28 PAuswG, § 11 PassG) - sie müssen neu beantragt werden. Der Führerschein muss dagegen nicht geändert werden, der Fahrzeugschein schon; Finanzamt, Rentenversicherung und Krankenkasse erfahren den Namen über die Meldebehörde.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
GebührPersonalausweis 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro; Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere nach eigener Gebührenordnung; Mitteilungen an Bank, Arbeitgeber, Kasse und Familienkasse kostenlos
Dauerneuer Ausweis meist zwei bis vier Wochen; Mitteilungen an die übrigen Stellen sofort möglich
FristAusweis oder Pass und Fahrzeugpapiere: unverzüglich
Rechtsgrundlage§§ 1355, 1355a BGB, § 28 PAuswG, § 11 PassG, § 15 FZV, § 25 FeV

Gebühr nach § 1 Absatz 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung.

Ob sich nach der Hochzeit überhaupt etwas ändert, hängt vom Namen ab. Bestimmen Sie keinen Ehenamen, behalten beide ihre bisherigen Namen (§ 1355 Absatz 1 BGB). Seit dem 1. Mai 2025 können Ehegatten auch einen gemeinsamen Doppelnamen aus beiden Namen wählen (§ 1355 Absatz 2 Nummer 3 BGB); wer den Namen des anderen annimmt, kann seinen bisherigen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (§ 1355a BGB).

Wer einen neuen Namen führt, braucht neue Ausweisdokumente, denn Personalausweis und Pass mit altem Namen sind ungültig. Pflicht ist außerdem die Änderung der Fahrzeugpapiere. Der Führerschein muss dagegen nicht geändert werden.

Vieles läuft automatisch: Das Standesamt meldet die Ehe an die Meldebehörde, diese gibt die Daten an Steuerverwaltung und Rentenversicherung weiter. Bank, Arbeitgeber und Familienkasse informieren Sie selbst.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Eheurkunde bereithalten

    Sie weist den neuen Namen nach. Mehrere Ausfertigungen oder beglaubigte Kopien sparen Wege.

  2. Personalausweis und Pass neu beantragen

    Beim Bürgeramt, mit biometrischem Lichtbild. Näheres im Schritt „Ausweis ändern lassen“.

  3. Fahrzeugpapiere ändern lassen

    Bei der Zulassungsstelle mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Der Führerschein kann bleiben.

  4. Bank, Arbeitgeber und Familienkasse informieren

    Die Familienkasse nimmt die Änderung online über das Familienkassen-Profil entgegen.

  5. Verträge und Konten nachziehen

    Versicherungen, Vermieter, Strom, Telefon, Mitgliedschaften. Steuer-ID und Rentenversicherungsnummer bleiben gleich.

Besondere Fälle

Reise direkt nach der Hochzeit
Mit dem neuen Namen werden alte Ausweis und Pass ungültig. Fragen Sie vorher bei der Pass- oder Ausweisbehörde, wie es sich rechtzeitig lösen lässt. Den Ehenamen können Sie auch später bestimmen; die Erklärung muss dann öffentlich beglaubigt werden (§ 1355 Absatz 4 BGB).
Schon verheiratet, jetzt Doppelname gewünscht
Wer am 1. Mai 2025 bereits einen Ehenamen führte, kann ihn durch einen gemeinsamen Doppelnamen neu bestimmen (Artikel 229 § 67 EGBGB). Die Erklärung geht an das Standesamt und muss öffentlich beglaubigt werden.
Gemeinsame Kinder
Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, erstreckt er sich auf ein Kind unter fünf Jahren von selbst. Ist das Kind älter, erhält es den Namen nur, wenn es sich anschließt; die Erklärung geht an das Standesamt und muss öffentlich beglaubigt werden, ab 14 Jahren gibt das Kind sie selbst ab (§ 1617c BGB).
Heirat im Ausland
Welcher Name gilt, hängt dann auch vom ausländischen Recht ab. Ob eine Namenserklärung beim deutschen Standesamt nötig ist, klärt das Standesamt; mehr dazu in der Lebenslage zur Heirat im Ausland.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Muss ich nach der Heirat einen neuen Personalausweis beantragen?
Ja, wenn Sie einen neuen Namen führen. Ein Ausweis mit unzutreffendem Namen ist ungültig (§ 28 Absatz 1 Nummer 2 PAuswG). Wer den Namen behält, braucht keinen neuen Ausweis.
Muss ich meinen Führerschein nach der Heirat ändern lassen?
Nein. Eine Pflicht dazu gibt es in der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht, die Fahrerlaubnis gilt unter dem alten Namen weiter. Wer möchte, beantragt bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein (§ 25 Absatz 2 FeV). Unterwegs weisen Sie sich mit Ausweis und Eheurkunde aus.
Muss der Fahrzeugschein geändert werden?
Ja. Änderungen der Halterdaten sind der Zulassungsstelle unverzüglich mitzuteilen, bei einer Namensänderung mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (§ 15 Absatz 1 FZV). Sonst kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.
Muss ich das Finanzamt über den neuen Namen informieren?
In der Regel nicht. Die Meldebehörde übermittelt Namen und Familienstand an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 139b Absatz 8 AO, § 39e Absatz 2 EStG). Die Steuer-ID bleibt dieselbe, und die Steuerklasse wird nach der Heirat automatisch angepasst.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Bürgeramt

Gehört dazu

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