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Ausländerbehörde Meißen

SachsenKreisfreie Stadt
Das Wichtigste in Kürze

Das Landratsamt Meißen finden Sie in der Brauhausstr. 21, 01662 Meißen. Telefon 03521/725-0.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Landratsamt MeißenBrauhausstr. 21
01662 Meißen

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Ausländerbehörden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-NAvI).

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Meißen gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 29 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern

Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.

Mitbringen
Reisepass · biometrisches Lichtbild · Mietvertrag oder Meldebescheinigung · Nachweis über Einkommen oder Studium · Krankenversicherungsnachweis
Gebühr
bundesrechtlich geregelt, je nach Titel verschieden
Dauer
mehrere Wochen bis Monate

Verpflichtungserklärung

Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.

Mitbringen
Personalausweis · Einkommensnachweise der letzten Monate · Mietvertrag
Gebühr
je nach Behörde verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
  • Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
  • Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

CoswigCoswig (Sachsen)Diera-ZehrenEbersbachGlaubitzGroßenhainGröditzHirschsteinKlipphausenKäbschütztalLampertswaldeLommatzschMoritzburgNiederauNossenNünchritzPriestewitzRadebeulRadeburgRiesaRöderaueSchönfeldStauchitzStrehlaThiendorfWeinböhlaWülknitzZeithain

Ausländerbehörden in der Umgebung

  • Jurist des Sozial- und Ausländeramtes 21 km
    Dresdner Straße 107 B, 01705 Freital · +49 3501 5152087
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Außenstelle Dresden 21 km
    Nossener Brücke 12, 01187 Dresden · +49 911 9430
  • Landeshauptstadt Dresden 22 km
    Dr.-Külz-Ring, 01067 Dresden · 0351/4880
  • Landratsamt Mittelsachsen 29 km
    Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg · 03731/799 3478, 03731/799 3600

Weitere Ämter in Meißen

Häufige Fragen

Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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