Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Ausländerbehörde Plauen

SachsenVogtlandkreis
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Plauen ist das Landratsamt Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen. Telefon 03741/300-2559. Geöffnet Montag 09:00-12:00 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite13 Abschnitte

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag09:00-12:00
Dienstag09:00-12:00 und 13:00-17:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00-12:00 und 13:00-18:00
Freitag09:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Landratsamt VogtlandkreisPostplatz 5
08523 Plauen

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Ausländerbehörden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-NAvI).

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

Anzeige

Weitere Standorte in Plauen

  • Ausländerbehörde 0 km
    Bahnhofstraße 42-48, 08523 Plauen · +49 3741 3002530

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Vogtlandkreis gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 29 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern

Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.

Das brauchen Sie

Gebühr
bundesrechtlich geregelt, je nach Titel verschieden
Dauer
mehrere Wochen bis Monate

Verpflichtungserklärung

Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Behörde verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
  • Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
  • Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
Anzeige

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Adorf/VogtlandAuerbach/VogtlandBad BrambachBad ElsterEllefeldElsterbergFalkenstein/Vogtl.Falkenstein/VogtlandKlingenthalLengenfeldMarkneukirchenMuldenhammerNetzschkauNeumarkNeustadt/Vogtl.Oelsnitz/Vogtl.Oelsnitz/VogtlandPausa-MühltroffPöhlReichenbach im VogtlandRodewischRosenbach/VogtlandSchöneck/Vogtl.Schöneck/VogtlandSteinbergTheumaTreuenWeischlitz

Ausländerbehörden in der Nähe von Plauen

  • Ausländerbehörde 0 km
    Bahnhofstraße 42-48, 08523 Plauen · +49 3741 3002530
  • Landratsamt Greiz 18 km
    Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz · 03661/876-0
  • Stadt Hof 25 km
    Karolinenstr. 40, 95028 Hof · 09281/815-1470
  • Landratsamt Hof 28 km
    Schaumbergstr. 14, 95032 Hof · 09281/57-0

Weitere Ämter in Plauen

Häufige Fragen

Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
Anzeige