Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Niederlassungserlaubnis beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Regelfall: fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, 60 Monate Rentenbeiträge, Deutsch auf Niveau B1 und gesicherter Lebensunterhalt (§ 9 Absatz 2 AufenthG).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAusländerbehörde
Gebühr113 Euro im Regelfall, 124 Euro für Selbstständige, 147 Euro für Hochqualifizierte (§ 44 AufenthV)
Dauermehrere Wochen bis Monate
Rechtsgrundlage§ 9 AufenthG, § 18c AufenthG

Gebühr nach § 44 Aufenthaltsverordnung.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel (§ 9 Absatz 1 AufenthG). Mit ihr entfallen die regelmäßigen Verlängerungen, und Sie dürfen jede Erwerbstätigkeit ausüben.

Im Regelfall müssen alle Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 AufenthG zusammenkommen: fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt, 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung oder zu einer vergleichbaren Altersvorsorge, Deutsch auf Niveau B1, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und ausreichender Wohnraum.

Für Fachkräfte, Inhaber einer Blauen Karte EU, Ehegatten Deutscher und anerkannte Flüchtlinge gelten kürzere Fristen oder eigene Regeln. Welche Vorschrift auf Sie passt, hängt vom Zweck Ihres bisherigen Titels ab.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Voraussetzungen prüfen

    Jahre mit Aufenthaltserlaubnis zählen, Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung anfordern, Sprachnachweis bereitlegen.

  2. Antrag stellen

    Bei der Ausländerbehörde, am besten vor Ablauf des aktuellen Titels - dann gilt auch hier die Fortgeltung (§ 81 Absatz 4 AufenthG).

  3. Unterlagen nachreichen

    Die Behörde fordert oft weitere Nachweise an, etwa zum Wohnraum oder zur Altersvorsorge.

  4. Termin und Karte

    Fingerabdrücke und Foto für die neue Karte; die Ausgabe erfolgt einige Wochen später.

Besondere Fälle

Fachkräfte
Nach drei Jahren mit einem Titel nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG und 36 Monaten Rentenbeiträgen, mit deutschem Studien- oder Berufsabschluss nach zwei Jahren und 24 Monaten (§ 18c Absatz 1 AufenthG).
Blaue Karte EU
Nach 27 Monaten Beschäftigung mit Rentenbeiträgen und einfachen Deutschkenntnissen, mit Deutsch auf B1 nach 21 Monaten (§ 18c Absatz 2 AufenthG).
Ehegatte einer oder eines Deutschen
In der Regel nach drei Jahren Aufenthaltserlaubnis, wenn die Ehe in Deutschland fortbesteht und Deutsch auf B1 vorliegt (§ 28 Absatz 2 AufenthG).
Anerkannte Flüchtlinge
Nach fünf Jahren; die Zeit des Asylverfahrens wird angerechnet, der Lebensunterhalt muss nur überwiegend gesichert sein (§ 26 Absatz 3 AufenthG).

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Nach wie vielen Jahren bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?
Im Regelfall nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis (§ 9 Absatz 2 AufenthG). Fachkräfte nach drei Jahren, mit deutschem Abschluss nach zwei (§ 18c Absatz 1 AufenthG). Inhaber einer Blauen Karte EU nach 27 Monaten, mit Deutsch auf B1 nach 21 Monaten (§ 18c Absatz 2 AufenthG).
Welches Deutschniveau brauche ich?
Im Regelfall B1 (§ 2 Absatz 11 AufenthG). Für Inhaber einer Blauen Karte EU genügen für die 27-Monats-Regel einfache Deutschkenntnisse.
Was kostet die Niederlassungserlaubnis?
113 Euro im Regelfall (§ 44 Nummer 3 AufenthV). Für Selbstständige 124 Euro, für Hochqualifizierte nach § 18c Absatz 3 AufenthG 147 Euro.
Was ist der Unterschied zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU?
Beide sind unbefristet und weitgehend gleichgestellt (§ 9a AufenthG). Der EU-Titel erleichtert den späteren Umzug in einen anderen EU-Staat, setzt aber ebenfalls fünf Jahre Aufenthalt voraus.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Ausländerbehörde. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über die Ausländerbehörde

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Mein Aufenthaltstitel läuft ab":