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Mein Aufenthaltstitel läuft ab: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor dem Ablaufdatum - dann gilt Ihr bisheriger Titel bis zur Entscheidung weiter, einschließlich der Erlaubnis zu arbeiten (§ 81 Absatz 4 AufenthG).

Schritt für Schritt

  1. Aufenthaltstitel verlängern

    vor Ablauf des bisherigen Titels

    Den Antrag stellen Sie bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts, und zwar vor dem Ablaufdatum. Für die Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die erste Erteilung (§ 8 Absatz 1 AufenthG).

    Zuständig: Ausländerbehörde

  2. Fiktionsbescheinigung erhalten

    Antrag auf Verlängerung vor Ablauf des Titels

    Die Fiktionsbescheinigung belegt, dass Ihr alter Titel wegen des rechtzeitigen Verlängerungsantrags bis zur Entscheidung weiter gilt (§ 81 Absatz 5 AufenthG). Sie kostet 13 Euro (§ 47 Absatz 1 Nummer 8 AufenthV).

    Zuständig: Ausländerbehörde

  3. Niederlassungserlaubnis beantragen

    Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Regelfall: fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, 60 Monate Rentenbeiträge, Deutsch auf Niveau B1 und gesicherter Lebensunterhalt (§ 9 Absatz 2 AufenthG).

    Zuständig: Ausländerbehörde

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: