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Ausländerbehörde Rheine

Nordrhein-WestfalenKreis Steinfurt
Das Wichtigste in Kürze

Die Stadt Rheine finden Sie in der Klosterstr. 14, 48431 Rheine. Telefon 05971/939334. Geöffnet Montag 08:30-12:00 und 15:00-17:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:30-12:00 und 15:00-17:00
Dienstag08:30-12:00 und 15:00-17:00
Mittwoch08:30-12:00 und 15:00-17:00
Donnerstag08:30-12:00 und 15:00-17:00
Freitag08:30-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Stadt RheineKlosterstr. 14
48431 Rheine

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Ausländerbehörden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-NAvI).

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Steinfurt gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 24 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern

Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.

Das brauchen Sie

Gebühr
bundesrechtlich geregelt, je nach Titel verschieden
Dauer
mehrere Wochen bis Monate

Verpflichtungserklärung

Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Behörde verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
  • Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
  • Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AltenbergeEmsdettenGrevenHopstenHorstmarHörstelIbbenbürenLadbergenLaerLengerich (Westfalen)LienenLotteMetelenMettingenNeuenkirchen (Kreis Steinfurt)NordwaldeOchtrupReckeSaerbeckSteinfurtTecklenburgWesterkappelnWettringen

Ausländerbehörden in der Nähe von Rheine

  • Kreis Steinfurt 16 km
    Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt · 02551/69-0
  • Stadt Lingen 28 km
    Elisabethstr. 14/16, 49808 Lingen (Ems) · 0591/9144-0
  • Bezirksregierung Münster Marga-Spiegel-Haus 35 km
    Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster · +49 251 4110
  • Amt für Migration und Integration 38 km
    Stadthaus 2, Ludgeripl. 4, 48151 Münster · +49 251 4923636

Weitere Ämter in Rheine

Häufige Fragen

Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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