Ausländerbehörde Brandenburg an der Havel
Zuständig für Brandenburg an der Havel ist die Stadtverwaltung Brandenburg, Katharinenkirchplatz 5, 14776 Brandenburg an der Havel. Telefon 03381/583321, 03381/583324. Geöffnet Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 und an 1 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite12 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Weitere Standorte in Brandenburg an der Havel
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wann brauche ich die Ausländerbehörde?
- Vor dem Besuch
- Ausländerbehörden in der Nähe von Brandenburg an der Havel
- Weitere Ämter in Brandenburg an der Havel
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | geschlossen |
|---|---|
| Dienstag | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 07:30-12:00 und 13:00-15:00 |
| Freitag | geschlossen |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Stadtverwaltung BrandenburgKatharinenkirchplatz 5
14776 Brandenburg an der Havel
- Telefon03381/583321, 03381/583324
- E-Mailauslaenderbehoerde@stadt-brandenburg.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Ausländerbehörden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-NAvI).
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Weitere Standorte in Brandenburg an der Havel
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Brandenburg an der Havel gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 2 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern
Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.
Das brauchen Sie
Verpflichtungserklärung
Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.
Das brauchen Sie
Wann brauche ich die Ausländerbehörde?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
- Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
- Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
Ausländerbehörden in der Nähe von Brandenburg an der Havel
Weitere Ämter in Brandenburg an der Havel
Häufige Fragen
- Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
- So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen