Ausländerbehörde Bad Homburg v.d. Höhe
Zuständig für Bad Homburg v.d. Höhe ist das Landratsamt Hochtaunuskreis, Ludwig-Erhard-Anlage 3, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe. Telefon 06172/999-0. Geöffnet Montag 07:00-15:30 und an 4 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite13 Abschnitte
- Was möchten Sie erledigen?
- Öffnungszeiten
- Anschrift und Kontakt
- Lage und Anfahrt
- Weitere Standorte in Bad Homburg v.d. Höhe
- Wer ist hier zuständig?
- Was Sie hier erledigen können
- Wann brauche ich die Ausländerbehörde?
- Vor dem Besuch
- Für welche Orte gilt das?
- Ausländerbehörden in der Nähe von Bad Homburg v.d. Höhe
- Weitere Ämter in Bad Homburg v.d. Höhe
- Häufige Fragen
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 07:00-15:30 |
|---|---|
| Dienstag | 07:00-15:30 |
| Mittwoch | 07:00-15:30 |
| Donnerstag | 07:00-16:30 |
| Freitag | 07:00-12:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Landratsamt HochtaunuskreisLudwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d.Höhe
- Telefon06172/999-0
- E-Mailauslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Ausländerbehörden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-NAvI).
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Weitere Standorte in Bad Homburg v.d. Höhe
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Hochtaunuskreis gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 16 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern
Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.
Das brauchen Sie
Verpflichtungserklärung
Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.
Das brauchen Sie
Wann brauche ich die Ausländerbehörde?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
- Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
- Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Ausländerbehörden in der Nähe von Bad Homburg v.d. Höhe
Weitere Ämter in Bad Homburg v.d. Höhe
Häufige Fragen
- Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
- So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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