Ausländerbehörde Suhl
Zuständig für Suhl ist die Ausländerbehörde, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl. Telefon +49 3681 742909.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite11 Abschnitte
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
AusländerbehördeFriedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
- Telefon+49 3681 742909
- Websitesuhltrifft.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Suhl gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.
Was Sie hier erledigen können
Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern
Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.
Verpflichtungserklärung
Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.
Wann brauche ich die Ausländerbehörde?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
- Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
- Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
Ausländerbehörden in der Umgebung
Weitere Ämter in Suhl
Häufige Fragen
- Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
- So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen