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Ausländerbehörde Bitburg

Rheinland-PfalzKreis Bitburg-PrümAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Die Ausländerbehörde AfA - Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm finden Sie in der Johannes-Kepler-Straße 5, 54634 Bitburg. Telefon +49 6561 151313. Geöffnet Montag 24 Stunden geöffnet und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag24 Stunden geöffnet
Dienstag24 Stunden geöffnet
Mittwoch24 Stunden geöffnet
Donnerstag24 Stunden geöffnet
Freitag24 Stunden geöffnet
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Ausländerbehörde AfA - Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümJohannes-Kepler-Straße 5
54634 Bitburg

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Weitere Standorte in Bitburg

  • Eifelkreis Bitburg-Prüm 3 km
    Trierer Str. 1, 54634 Bitburg · 06561/15-0

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Bitburg-Prüm gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 8 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern

Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.

Das brauchen Sie

Gebühr
bundesrechtlich geregelt, je nach Titel verschieden
Dauer
mehrere Wochen bis Monate

Verpflichtungserklärung

Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Behörde verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
  • Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
  • Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

ArzfeldHolsthumIrrelKyllburgNeuerburgPrümSpeicher

Ausländerbehörden in der Nähe von Bitburg

  • Eifelkreis Bitburg-Prüm 3 km
    Trierer Str. 1, 54634 Bitburg · 06561/15-0
  • Ausländerbehörde Stadt Trier 21 km
    Thyrsusstraße 17-19, 54292 Trier · +49 651 7180
  • Kreisverwaltung Trier-Saarburg 22 km
    Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier · 0651/715-0
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle Trier 21 km
    Dasbachstraße 15b, 54292 Trier · +49 911 94373340

Weitere Ämter in Bitburg

Häufige Fragen

Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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