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Ausländerbehörde Burg (bei Magdeburg)

Sachsen-AnhaltKreis Jerichower LandAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Burg (bei Magdeburg) ist die Ausländerbehörde, In d. Alten Kaserne 9, 39288 Burg. Telefon +49 3921 9493200.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

AusländerbehördeIn d. Alten Kaserne 9
39288 Burg

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Jerichower Land gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 9 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern

Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.

Mitbringen
Reisepass · biometrisches Lichtbild · Mietvertrag oder Meldebescheinigung · Nachweis über Einkommen oder Studium · Krankenversicherungsnachweis
Gebühr
bundesrechtlich geregelt, je nach Titel verschieden
Dauer
mehrere Wochen bis Monate

Verpflichtungserklärung

Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.

Mitbringen
Personalausweis · Einkommensnachweise der letzten Monate · Mietvertrag
Gebühr
je nach Behörde verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
  • Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
  • Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

BiederitzBurgElbe-PareyGenthinGommernJerichowMöckernMöser

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Häufige Fragen

Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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