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Ausländerbehörde Herford

Nordrhein-WestfalenKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Die Ausländerbehörde Kreis Herford finden Sie in der Wittekindstraße 7, 32051 Herford. Telefon +49 5221 132696. Geöffnet Montag 08:30-12:30 und 14:00-16:00 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:30-12:30 und 14:00-16:00
Dienstag08:30-12:30 und 14:00-16:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30-12:30 und 14:00-16:00
Freitag08:30-12:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Ausländerbehörde Kreis HerfordWittekindstraße 7
32051 Herford

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Herford gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 9 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern

Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.

Mitbringen
Reisepass · biometrisches Lichtbild · Mietvertrag oder Meldebescheinigung · Nachweis über Einkommen oder Studium · Krankenversicherungsnachweis
Gebühr
bundesrechtlich geregelt, je nach Titel verschieden
Dauer
mehrere Wochen bis Monate

Verpflichtungserklärung

Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.

Mitbringen
Personalausweis · Einkommensnachweise der letzten Monate · Mietvertrag
Gebühr
je nach Behörde verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
  • Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
  • Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

BündeEngerHiddenhausenKirchlengernLöhneRödinghausenSpengeVlotho

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Häufige Fragen

Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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