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Ausländerbehörde Neuwied

Rheinland-PfalzKreisfreie Stadt
Das Wichtigste in Kürze

Die Kreisverwaltung Neuwied finden Sie in der Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56564 Neuwied. Telefon 02631/803-0. Geöffnet Montag 07:30-13:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag07:30-13:00
Dienstag07:30-16:00
Mittwoch07:30-13:00
Donnerstag07:30-16:00
Freitag07:30-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Kreisverwaltung NeuwiedWilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Ausländerbehörden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-NAvI).

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Neuwied gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 19 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern

Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.

Mitbringen
Reisepass · biometrisches Lichtbild · Mietvertrag oder Meldebescheinigung · Nachweis über Einkommen oder Studium · Krankenversicherungsnachweis
Gebühr
bundesrechtlich geregelt, je nach Titel verschieden
Dauer
mehrere Wochen bis Monate

Verpflichtungserklärung

Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.

Mitbringen
Personalausweis · Einkommensnachweise der letzten Monate · Mietvertrag
Gebühr
je nach Behörde verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
  • Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
  • Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AsbachBad HönningenBuchholz (Westerwald)DierdorfErpelLinzLinz am RheinNeustadt (Wied)PuderbachRengsdorfRheinbreitbachRheinbrohlSankt Katharinen (Landkreis Neuwied)StraßenhausUnkelVettelschoßWaldbreitbachWindhagen

Ausländerbehörden in der Umgebung

  • Ordnungsamt - Abteilung Migration und Integration 11 km
    Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz
  • Stadtverwaltung Koblenz 11 km
    Ludwig-Erhard-Str. 2, 56073 Koblenz · 0261/129-0
  • Ausländerbehörde Kreis Mayen-Koblenz 12 km
    Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz · +49 261 10810778
  • Ausländerbehörde 20 km
    Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems · +49 2603 9720

Weitere Ämter in Neuwied

Häufige Fragen

Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
So früh wie möglich, üblicherweise acht Wochen vor Ablauf. Geht der Antrag vor Ablauf ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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