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Sozialamt Schweich

Rheinland-PfalzKreis Trier-SaarburgAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Verbandsgemeindeverwaltung Schweich - Sozialamt finden Sie in der Brückenstraße 35, 54338 Schweich. Telefon +49 6507 4070. Geöffnet Montag 08:00-12:00 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-12:00
Dienstag08:00-12:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00-12:00 und 14:00-18:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Schweich - SozialamtBrückenstraße 35
54338 Schweich

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Trier-Saarburg gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 15 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Grundsicherung im Alter

Für Menschen ab der Regelaltersgrenze und dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Einkommen nicht reicht.

Mitbringen
Personalausweis · Rentenbescheid · Kontoauszüge · Mietvertrag
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Hilfe zur Pflege

Wenn Pflegekosten das eigene Vermögen übersteigen, übernimmt das Sozialamt einen Teil.

Mitbringen
Pflegegrad-Bescheid · Einkommens- und Vermögensnachweise · Heimvertrag
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Wann brauche ich das Sozialamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Anträge wirken ab dem Monat der Antragstellung - stellen Sie sie lieber früh und reichen Unterlagen nach.
  • Die Beratung ist kostenlos, auch wenn am Ende kein Anspruch besteht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

FellFöhrenHermeskeilKell am SeeKennKonzNewelOsburgSaarburgTawernTrierweilerWaldrachWelschbilligZemmer

Sozialämter in der Umgebung

  • Kreissozialamt Saarlouis 55 km
    Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis · +49 6831 4448723
  • Landesamt für Soziales 66 km
    Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken · +49 681 99780
  • Regionalverband Saarbrücken - Sozialamt 66 km
    Europaallee 11, 66113 Saarbrücken · +49 681 5064948
  • Familienkasse Rheinland-Pfalz - Saarland (Standort Saarbrücken) 67 km
    Hafenstraße 18, 66111 Saarbrücken · +49 800 4555530

Weitere Ämter in Schweich

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Menschen zuständig (Bürgergeld). Das Sozialamt hilft denen, die dauerhaft nicht arbeiten können - etwa im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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