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Sozialamt Stuttgart

Baden-WürttembergKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Landeshauptstadt Stuttgart - Sozialamt finden Sie in der Schwabenzentrum Eberhardstraße 33/B2 Baurechtsamt / Sozialamt, 70173 Stuttgart. Telefon +49 711 21659000. Geöffnet Montag 24 Stunden geöffnet und an 6 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag24 Stunden geöffnet
Dienstag24 Stunden geöffnet
Mittwoch24 Stunden geöffnet
Donnerstag24 Stunden geöffnet
Freitag24 Stunden geöffnet
Samstag24 Stunden geöffnet
Sonntag24 Stunden geöffnet

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Landeshauptstadt Stuttgart - SozialamtSchwabenzentrum Eberhardstraße 33/B2 Baurechtsamt / Sozialamt
70173 Stuttgart

  • Telefon+49 711 21659000
  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Stuttgart gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.

Was Sie hier erledigen können

Grundsicherung im Alter

Für Menschen ab der Regelaltersgrenze und dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Einkommen nicht reicht.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Hilfe zur Pflege

Wenn Pflegekosten das eigene Vermögen übersteigen, übernimmt das Sozialamt einen Teil.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Wann brauche ich das Sozialamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen - ein förmlicher Antrag ist dafür nicht nötig (§ 18 Absatz 1 SGB XII). Nur die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung braucht einen Antrag (§ 44 SGB XII). Melden Sie sich trotzdem früh: Maßgeblich ist der Tag, an dem das Amt davon erfährt.
  • Die Beratung ist kostenlos, auch wenn am Ende kein Anspruch besteht.
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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Menschen zuständig (Grundsicherungsgeld, bis Mitte 2026 Bürgergeld). Das Sozialamt hilft denen, die dauerhaft nicht arbeiten können - etwa im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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