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Sozialamt Schwäbisch Gmünd

Baden-WürttembergOstalbkreis
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Schwäbisch Gmünd ist das Soziale Hilfen, Haußmannstraße 29, 73525 Schwäbisch Gmünd.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Soziale HilfenHaußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd

  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Portalverbund Online-Gateway (PVOG), in dem die Länder ihre Verwaltungsleistungen selbst pflegen.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Ostalbkreis gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 40 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Grundsicherung im Alter

Für Menschen ab der Regelaltersgrenze und dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Einkommen nicht reicht.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Hilfe zur Pflege

Wenn Pflegekosten das eigene Vermögen übersteigen, übernimmt das Sozialamt einen Teil.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Wann brauche ich das Sozialamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen - ein förmlicher Antrag ist dafür nicht nötig (§ 18 Absatz 1 SGB XII). Nur die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung braucht einen Antrag (§ 44 SGB XII). Melden Sie sich trotzdem früh: Maßgeblich ist der Tag, an dem das Amt davon erfährt.
  • Die Beratung ist kostenlos, auch wenn am Ende kein Anspruch besteht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AalenAbtsgmündBartholomäBopfingenBöbingen an der RemsDurlangenEllenbergEllwangen (Jagst)Ellwangen (Jagst)EschachEssingenEssingen (Württemberg)GschwendGöggingenHeubachHeuchlingenHüttlingenIggingenLauchheimLeinzellLorchLorch (Württemberg)MutlangenMögglingenNeresheimNeulerObergröningenOberkochenRainauRiesbürgRuppertshofenSchechingenSpraitbachStödtlenTannhausenTäferrotUnterschneidheimWaldstettenWesthausen

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Menschen zuständig (Grundsicherungsgeld, bis Mitte 2026 Bürgergeld). Das Sozialamt hilft denen, die dauerhaft nicht arbeiten können - etwa im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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