Sozialamt Leinefelde-Worbis
Zuständig für Leinefelde-Worbis ist das Sozialamt, Friedenspl. 1, 37339 Leinefelde-Worbis. Telefon +49 36074 6505001. Geöffnet Montag 24 Stunden geöffnet und an 6 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 24 Stunden geöffnet |
|---|---|
| Dienstag | 24 Stunden geöffnet |
| Mittwoch | 24 Stunden geöffnet |
| Donnerstag | 24 Stunden geöffnet |
| Freitag | 24 Stunden geöffnet |
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| Sonntag | 24 Stunden geöffnet |
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
SozialamtFriedenspl. 1
37339 Leinefelde-Worbis
- Telefon+49 36074 6505001
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Eichsfeld gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 12 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Grundsicherung im Alter
Für Menschen ab der Regelaltersgrenze und dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Einkommen nicht reicht.
Das brauchen Sie
Hilfe zur Pflege
Wenn Pflegekosten das eigene Vermögen übersteigen, übernimmt das Sozialamt einen Teil.
Das brauchen Sie
Wann brauche ich das Sozialamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen - ein förmlicher Antrag ist dafür nicht nötig (§ 18 Absatz 1 SGB XII). Nur die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung braucht einen Antrag (§ 44 SGB XII). Melden Sie sich trotzdem früh: Maßgeblich ist der Tag, an dem das Amt davon erfährt.
- Die Beratung ist kostenlos, auch wenn am Ende kein Anspruch besteht.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Sozialämter in der Nähe von Leinefelde-Worbis
Weitere Ämter in Leinefelde-Worbis
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zum Jobcenter?
- Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Menschen zuständig (Grundsicherungsgeld, bis Mitte 2026 Bürgergeld). Das Sozialamt hilft denen, die dauerhaft nicht arbeiten können - etwa im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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