Sozialamt Heinsberg
Das Amt 32 - Ordnungs- und Sozialamt Heinsberg finden Sie in der Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg. Telefon +49 2452 140.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Amt 32 - Ordnungs- und Sozialamt HeinsbergApfelstraße 60
52525 Heinsberg
- Telefon+49 2452 140
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Heinsberg gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 10 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Grundsicherung im Alter
Für Menschen ab der Regelaltersgrenze und dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Einkommen nicht reicht.
Hilfe zur Pflege
Wenn Pflegekosten das eigene Vermögen übersteigen, übernimmt das Sozialamt einen Teil.
Wann brauche ich das Sozialamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Anträge wirken ab dem Monat der Antragstellung - stellen Sie sie lieber früh und reichen Unterlagen nach.
- Die Beratung ist kostenlos, auch wenn am Ende kein Anspruch besteht.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
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Weitere Ämter in Heinsberg
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zum Jobcenter?
- Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Menschen zuständig (Bürgergeld). Das Sozialamt hilft denen, die dauerhaft nicht arbeiten können - etwa im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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