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Sozialamt Dresden

SachsenKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Landeshauptstadt Dresden Sozialamt finden Sie in der Junghansstraße 2, 01277 Dresden. Telefon +49 351 4884861. Geöffnet Dienstag 09:00-12:00 und 14:00-18:00 und an 1 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 12:00 Uhr

Montaggeschlossen
Dienstag09:00-12:00 und 14:00-18:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00-12:00 und 14:00-16:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Landeshauptstadt Dresden SozialamtJunghansstraße 2
01277 Dresden

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Dresden gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.

Was Sie hier erledigen können

Grundsicherung im Alter

Für Menschen ab der Regelaltersgrenze und dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Einkommen nicht reicht.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Hilfe zur Pflege

Wenn Pflegekosten das eigene Vermögen übersteigen, übernimmt das Sozialamt einen Teil.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Wann brauche ich das Sozialamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen - ein förmlicher Antrag ist dafür nicht nötig (§ 18 Absatz 1 SGB XII). Nur die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung braucht einen Antrag (§ 44 SGB XII). Melden Sie sich trotzdem früh: Maßgeblich ist der Tag, an dem das Amt davon erfährt.
  • Die Beratung ist kostenlos, auch wenn am Ende kein Anspruch besteht.
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Sozialämter in der Nähe von Dresden

  • Referat Sozialhilfe 14 km
    Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
  • Landratsamt Meißen - Kreissozialamt 25 km
    Loosestraße 17-19, 01662 Meißen · +49 3521 7253102
  • Sozialamt 25 km
    Brauhausstraße 21, 01662 Meißen · +49 3521 7250
  • Bürgerbüro 27 km
    Burgstraße 32, 01662 Meißen · +49 3521 467238

Weitere Ämter in Dresden

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Menschen zuständig (Grundsicherungsgeld, bis Mitte 2026 Bürgergeld). Das Sozialamt hilft denen, die dauerhaft nicht arbeiten können - etwa im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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