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Katasteramt Rosenheim

BayernKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Das Vermessungsamt Rosenheim finden Sie in der Münchener Straße 23, 83022 Rosenheim. Telefon +49 8031 366-0.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Vermessungsamt RosenheimMünchener Straße 23
83022 Rosenheim

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Rosenheim Stadt gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 36 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Katasterauszug beantragen

Flurkarte und Liegenschaftsnachweis werden für Bauanträge, Kauf und Finanzierung gebraucht.

Mitbringen
Personalausweis · Flurstücksnummer oder Anschrift · bei Dritten: berechtigtes Interesse
Gebühr
landesrechtlich geregelt
Dauer
wenige Tage

Wann brauche ich das Katasteramt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Das Kataster beschreibt Lage und Größe der Grundstücke; wem sie gehören, steht im Grundbuch beim Amtsgericht.
  • Grenzen darf nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt selbst feststellen.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AmerangBabenshamBad AiblingBad EndorfBad FeilnbachBernau am ChiemseeBrannenburgBreitbrunn am ChiemseeBruckmühlEdlingEggstättEiselfingFeldkirchen-WesterhamFlintsbach am InnFrasdorfGroßkarolinenfeldKiefersfeldenKolbermoorNeubeuernNußdorf am InnOberaudorfPfaffingPrien am ChiemseePruttingRaublingRiederingRimstingRohrdorfRohrdorf (am Inn)SamerbergSchechenStephanskirchenTuntenhausenVogtareuthWasserburg a. Inn

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Häufige Fragen

Kataster oder Grundbuch?
Das Liegenschaftskataster beschreibt das Grundstück - Lage, Größe, Nutzung. Das Grundbuch beim Amtsgericht weist die Eigentums- und Rechtsverhältnisse aus. Für einen vollständigen Überblick braucht man beides.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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