Katasteramt Siegburg
Zuständig für Siegburg ist das Amt für Katasterwesen und Geoinformation, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite12 Abschnitte
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Amt für Katasterwesen und GeoinformationKaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Portalverbund Online-Gateway (PVOG), in dem die Länder ihre Verwaltungsleistungen selbst pflegen.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Rhein-Sieg-Kreis gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 22 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Katasterauszug beantragen
Flurkarte und Liegenschaftsnachweis werden für Bauanträge, Kauf und Finanzierung gebraucht.
Das brauchen Sie
Wann brauche ich das Katasteramt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Das Kataster beschreibt Lage und Größe der Grundstücke; wem sie gehören, steht im Grundbuch beim Amtsgericht.
- Grenzen darf nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt selbst feststellen.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Katasterämter in der Nähe von Siegburg
Weitere Ämter in Siegburg
Häufige Fragen
- Kataster oder Grundbuch?
- Das Liegenschaftskataster beschreibt das Grundstück - Lage, Größe, Nutzung. Das Grundbuch beim Amtsgericht weist die Eigentums- und Rechtsverhältnisse aus. Für einen vollständigen Überblick braucht man beides.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen