Katasteramt Dessau-Roßlau
Zuständig für Dessau-Roßlau ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Elisabethstraße 15, 06847 Dessau-Roßlau.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
Landesamt für Vermessung und GeoinformationElisabethstraße 15
06847 Dessau-Roßlau
- Websitelvermgeo.sachsen-anhalt.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Dessau-Roßlau gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.
Was Sie hier erledigen können
Katasterauszug beantragen
Flurkarte und Liegenschaftsnachweis werden für Bauanträge, Kauf und Finanzierung gebraucht.
Wann brauche ich das Katasteramt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Das Kataster beschreibt Lage und Größe der Grundstücke; wem sie gehören, steht im Grundbuch beim Amtsgericht.
- Grenzen darf nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt selbst feststellen.
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Häufige Fragen
- Kataster oder Grundbuch?
- Das Liegenschaftskataster beschreibt das Grundstück - Lage, Größe, Nutzung. Das Grundbuch beim Amtsgericht weist die Eigentums- und Rechtsverhältnisse aus. Für einen vollständigen Überblick braucht man beides.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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