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Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Agentur für Arbeit Heidenheim an der Brenz

Baden-WürttembergKreis HeidenheimAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Heidenheim an der Brenz ist die Agentur für Arbeit Heidenheim, Ploucquetstraße 30, 89522 Heidenheim an der Brenz. Telefon +49 800 4555500. Geöffnet Montag 08:00-11:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-11:00
Dienstag08:00-11:00
Mittwoch08:00-11:00
Donnerstag08:00-11:00
Freitag08:00-11:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Agentur für Arbeit HeidenheimPloucquetstraße 30
89522 Heidenheim an der Brenz

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.

Was Sie hier erledigen können

Arbeitslos melden

Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen - bei kürzerer Frist binnen drei Tagen nach Kenntnis.

Mitbringen
Personalausweis · Arbeitsbescheinigung · Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Bescheid meist binnen weniger Wochen

Berufsberatung

Beratung zu Ausbildung, Studium und beruflicher Neuorientierung.

Mitbringen
Zeugnisse, soweit vorhanden
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Termin nach Absprache

Wann brauche ich die Agentur für Arbeit?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Melden Sie sich arbeitsuchend, sobald Sie von der Beendigung wissen - eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit auslösen.
  • Arbeitsuchend und arbeitslos sind zwei verschiedene Meldungen; die zweite ist erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung möglich.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

DischingenGerstettenGiengen an der BrenzHeidenheimHerbrechtingenHermaringenKönigsbronnNattheimNiederstotzingenSontheim an der BrenzSteinheim am Albuch

Agenturen für Arbeit in der Umgebung

Weitere Ämter in Heidenheim an der Brenz

Häufige Fragen

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?
Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie später davon, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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