Hauptzollamt Büren
Zuständig für Büren ist das Hauptzollamt Bielefeld - Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt, Flughafenstraße 33, 33142 Büren. Telefon +49 2955 77375. Geöffnet Montag 07:30-16:15 und an 4 weiteren Tagen.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
| Montag | 07:30-16:15 |
|---|---|
| Dienstag | 07:30-16:15 |
| Mittwoch | 07:30-16:15 |
| Donnerstag | 07:30-16:15 |
| Freitag | 07:30-16:15 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Hauptzollamt Bielefeld - Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/LippstadtFlughafenstraße 33
33142 Büren
- Telefon+49 2955 77375
- Websitezoll.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.
Was Sie hier erledigen können
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kfz-Steuer verwaltet seit dem 1. Juli 2014 die Zollverwaltung, nicht mehr das Finanzamt. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Halter wohnt. Die Steuer wird per SEPA-Lastschrift für ein Jahr im Voraus abgebucht; für die Folgejahre ergeht im Regelfall kein neuer Bescheid.
Halterdaten ändern
Nach einem Umzug, einer Namensänderung oder einem Kontowechsel muss die geänderte Angabe beim Hauptzollamt ankommen. Die Meldung bei der Zulassungsstelle ersetzt sie nicht in jedem Fall.
Verbrauchsteuern
Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer erhebt ebenfalls das Hauptzollamt. Hierher gehören auch Anträge auf Entlastung, etwa die Rückvergütung der Energiesteuer für Betriebe.
Schwarzarbeit melden
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist beim Hauptzollamt angesiedelt. Sie prüft Mindestlohn, Sozialabgaben und illegale Beschäftigung; Hinweise nimmt sie auch anonym entgegen.
Wann brauche ich das Hauptzollamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Hauptzollamt und Zollamt sind nicht dasselbe. Das Hauptzollamt ist die Behörde mit den Bescheiden; das Zollamt ist eine ihm nachgeordnete Dienststelle, bei der Sie Sendungen abholen und verzollen.
- Für die Kfz-Steuer gilt der Wohnsitz des Halters, nicht der Ort der Zulassung. Wer umzieht, wechselt damit unter Umständen das zuständige Hauptzollamt.
- Ohne SEPA-Lastschriftmandat lässt sich ein Fahrzeug nicht zulassen (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz). Das Mandat geben Sie bei der Zulassungsbehörde ab, nicht beim Zoll.
- Kommt kein jährlicher Bescheid mehr, ist das kein Fehler: Nach dem ersten Bescheid wird die Steuer stillschweigend weiter abgebucht, solange sich nichts ändert.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Hauptzollämter in der Umgebung
Weitere Ämter in Büren
Häufige Fragen
- Wer ist für die Kfz-Steuer zuständig?
- Die Zollverwaltung. Sie hat die Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Juli 2014 von den Finanzämtern übernommen. Bearbeitet wird sie vom Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Halter des Fahrzeugs wohnt.
- Was ist der Unterschied zwischen Hauptzollamt und Zollamt?
- Das Hauptzollamt ist die Behörde: Es erlässt Bescheide, erhebt Steuern und führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Das Zollamt ist eine nachgeordnete Dienststelle, an der Sie zum Beispiel eine Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland abholen und verzollen.
- Warum bekomme ich keinen Kfz-Steuerbescheid mehr?
- Nach dem ersten Bescheid wird die Steuer im SEPA-Lastschriftverfahren jährlich im Voraus abgebucht. Ein erneuter Bescheid ergeht im Regelfall nur, wenn sich der Betrag ändert - etwa nach einem Umbau, einer Umschreibung oder einer Gesetzesänderung.
- Muss ich einen Umzug dem Hauptzollamt melden?
- Ja. Für die Kfz-Steuer ist der Wohnsitz des Halters maßgeblich; ändert er sich, kann ein anderes Hauptzollamt zuständig werden. Die Änderung teilen Sie schriftlich oder über das Zoll-Portal mit.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
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