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Kraftfahrzeugsteuer

Das Wichtigste in Kürze

Die Kfz-Steuer verwaltet seit dem 1. Juli 2014 die Zollverwaltung, nicht mehr das Finanzamt. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Halter wohnt. Ohne SEPA-Lastschriftmandat lässt sich ein Fahrzeug gar nicht zulassen (§ 13 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigHauptzollamt
Gebührrichtet sich nach Fahrzeugart, Hubraum und Emissionen
DauerAbbuchung jährlich im Voraus
Fristmit der Zulassung

Was Sie brauchen

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Warum bekomme ich keinen Steuerbescheid mehr?
Nach dem ersten Bescheid wird die Kraftfahrzeugsteuer im SEPA-Lastschriftverfahren jährlich im Voraus abgebucht. Ein erneuter Bescheid ergeht im Regelfall nur, wenn sich der Betrag ändert - etwa nach einem Umbau, einer Umschreibung oder einer Gesetzesänderung.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Hauptzollamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Ich kaufe ein Auto":