Kraftfahrzeugsteuer
Das Wichtigste in Kürze
Die Kfz-Steuer verwaltet seit dem 1. Juli 2014 die Zollverwaltung, nicht mehr das Finanzamt. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Halter wohnt. Ohne SEPA-Lastschriftmandat lässt sich ein Fahrzeug gar nicht zulassen (§ 13 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz).
| Zuständig | Hauptzollamt |
|---|---|
| Gebühr | richtet sich nach Fahrzeugart, Hubraum und Emissionen |
| Dauer | Abbuchung jährlich im Voraus |
| Frist | mit der Zulassung |
Was Sie brauchen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- IBAN für das Lastschriftmandat
Worauf es ankommt
- Das Lastschriftmandat geben Sie bei der Zulassungsbehörde ab, nicht beim Zoll.
- Maßgeblich ist der Wohnsitz des Halters, nicht der Ort der Zulassung.
- Nach dem ersten Bescheid wird die Steuer stillschweigend weiter abgebucht - dass kein neuer Bescheid kommt, ist kein Fehler.
Häufige Fragen
- Warum bekomme ich keinen Steuerbescheid mehr?
- Nach dem ersten Bescheid wird die Kraftfahrzeugsteuer im SEPA-Lastschriftverfahren jährlich im Voraus abgebucht. Ein erneuter Bescheid ergeht im Regelfall nur, wenn sich der Betrag ändert - etwa nach einem Umbau, einer Umschreibung oder einer Gesetzesänderung.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Hauptzollamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
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