Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Altes Fahrzeug abmelden

Das Wichtigste in Kürze

Die Außerbetriebsetzung beendet Steuer- und Versicherungspflicht. Das Kennzeichen bleibt bis zu zwölf Monate reserviert.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigKfz-Zulassungsstelle
Gebühr15,90 Euro - online 2,10 Euro
Dauermeist am selben Tag
Rechtsgrundlage§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Gebühr nach Anlage zur GebOSt, Nummern 224.1 und 224.2.

Wer ein Fahrzeug nicht mehr nutzt, verkauft oder verschrottet, meldet es bei der Zulassungsstelle ab. Im Amtsdeutsch heißt das Außerbetriebsetzung. Mit ihr enden Kfz-Steuer und Versicherungspflicht - beides läuft sonst weiter, auch wenn das Auto längst in der Garage steht.

Zuständig ist grundsätzlich jede Zulassungsstelle in Deutschland, nicht nur die des Zulassungsbezirks. Das war früher anders und ist bei einem Verkauf in eine andere Stadt eine spürbare Erleichterung.

Für viele Fahrzeuge geht die Abmeldung inzwischen auch online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Dafür müssen allerdings die verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf den Kennzeichenplaketten freigelegt werden - wer die Codes schon verkratzt hat, muss persönlich vorsprechen.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Unterlagen zusammensuchen

    Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), beide Kennzeichenschilder und Ihren Ausweis. Teil II - der Fahrzeugbrief - wird für die reine Abmeldung nicht gebraucht.

  2. Termin vereinbaren oder online starten

    Die meisten Zulassungsstellen arbeiten nur nach Termin. Alternativ die Abmeldung online einleiten, wenn die Sicherheitscodes noch unversehrt sind.

  3. Kennzeichen entstempeln lassen

    Vor Ort werden die Plaketten von den Schildern entfernt. Die Schilder selbst dürfen Sie behalten.

  4. Bescheinigung mitnehmen

    Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Heben Sie sie auf - Versicherung und Finanzamt fragen danach.

  5. Versicherung informieren

    Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung zwar weiter, doch eine eigene Nachricht an die Versicherung beschleunigt die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge.

Besondere Fälle

Das Fahrzeug wurde gestohlen
Erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei. Mit der Anzeige melden Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab - Kennzeichen und Papiere können Sie dann naturgemäß nicht vorlegen.
Papiere oder Kennzeichen fehlen
Ohne Zulassungsbescheinigung ist eine Abmeldung möglich, aber aufwendiger: Sie geben eine Versicherung an Eides statt ab. Bei verlorenen Schildern kommt eine Verlustanzeige dazu.
Ich möchte das Kennzeichen behalten
Das Kennzeichen bleibt nach der Außerbetriebsetzung bis zu zwölf Monate für Sie reserviert. Sagen Sie das am Schalter ausdrücklich, sonst wird es freigegeben.
Das Auto ist verkauft
Beim Verkauf an eine Privatperson meldet in der Regel die Käuferin oder der Käufer um. Lassen Sie sich den Verkauf schriftlich bestätigen und melden Sie ihn der Zulassungsstelle - sonst haften Sie weiter für Steuer und Verstöße.
Das Fahrzeug wird verschrottet
Dann brauchen Sie den Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs. Ohne ihn gilt das Fahrzeug als weiter vorhanden.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Was brauche ich, um mein Auto abzumelden?
Zulassungsbescheinigung Teil I, beide Kennzeichenschilder und Ihren Personalausweis. Der Fahrzeugbrief (Teil II) wird für die Abmeldung nicht verlangt.
Kann ich mein Auto online abmelden?
Für viele Fahrzeuge ja, über die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Voraussetzung sind unversehrte Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenplaketten sowie ein Ausweis mit Online-Funktion.
Was kostet die Abmeldung?
Die Gebühr setzt die Zulassungsstelle fest; sie liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Den verbindlichen Betrag nennt Ihnen die zuständige Stelle.
Wo kann ich abmelden?
Bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland - seit einigen Jahren nicht mehr nur bei der des Zulassungsbezirks.
Muss ich die Versicherung selbst informieren?
Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung weiter. Eine eigene Nachricht beschleunigt aber die Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Kfz-Zulassungsstelle. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über die Kfz-Zulassungsstelle

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Ich kaufe ein Auto":