Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Pflichtumtausch

Das Wichtigste in Kürze

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt getauscht werden. Die Frist richtet sich nach Geburts- oder Ausstellungsjahr.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFührerscheinstelle
Gebühr26,50 Euro nach dem Gebührentarif; den verbindlichen Betrag nennt die Behörde
Dauerin der Regel drei bis vier Wochen
Fristgestaffelt bis 2033

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Rechtsgrundlage ist § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung mit der zugehörigen Anlage 8e.

Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unberührt. Es sind weder eine Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung nötig - getauscht wird nur das Dokument. Auch die Klassen bleiben erhalten.

Welche Frist für Sie gilt, hängt vom Dokument ab: Beim Papierführerschein zählt Ihr Geburtsjahr, beim Kartenführerschein ab 1999 das Ausstellungsjahr. Eine Ausnahme gilt für alle vor 1953 Geborenen: Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Frist bestimmen

    Papierführerschein: Geburtsjahr. Kartenführerschein: Ausstellungsjahr (Feld 4a). Der Rechner auf der Führerscheinstellen-Seite nimmt Ihnen das ab.

  2. Passfoto besorgen

    Biometrisch, wie für den Personalausweis.

  3. Antrag stellen

    Bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts, meist nach Termin. Manche Behörden nehmen den Antrag auch schriftlich entgegen.

  4. Karteikartenabschrift

    Wurde der Führerschein in einem anderen Ort ausgestellt, fordert die Behörde ihn dort an - das dauert länger.

  5. Neuen Führerschein abholen

    Nach drei bis vier Wochen. Den alten geben Sie ab; auf Wunsch wird er entwertet zurückgegeben.

Besondere Fälle

Frist bereits abgelaufen
Der alte Führerschein gilt dann nicht mehr als Nachweis. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber wer ohne gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Tauschen Sie zeitnah.
Führerschein aus einem anderen Bundesland
Zuständig ist die Behörde Ihres heutigen Wohnorts; sie fordert die Karteikarte an.
Ausländische Fahrerlaubnis
Für EU-Führerscheine gelten eigene Regeln, für Führerscheine aus Drittstaaten meist eine Umschreibungspflicht mit Prüfung.
Foto veraltet
Ein aktuelles biometrisches Bild ist Pflicht - das alte aus dem Papierführerschein reicht nicht.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Muss ich eine Prüfung ablegen?
Nein. Der Umtausch betrifft nur das Dokument; die Fahrerlaubnis und Ihre Klassen bleiben unverändert.
Was passiert nach Ablauf der Frist?
Der alte Führerschein verliert seine Gültigkeit als Nachweis. Wer ohne gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Frist gilt für mich?
Beim Papierführerschein richtet sie sich nach dem Geburtsjahr, beim Kartenführerschein nach dem Ausstellungsjahr. Wer vor 1953 geboren ist, hat in jedem Fall bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Wo tausche ich um?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts - unabhängig davon, wo der Führerschein ausgestellt wurde.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Führerscheinstelle. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über die Führerscheinstelle

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Mein Führerschein":