Fahreignungsseminar für Punkteabbau
Bei einem bis fünf Punkten zieht die Führerscheinstelle nach einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt ab, wenn Sie die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen vorlegen (§ 4 Absatz 7 StVG). Das geht nur einmal in fünf Jahren; ab sechs Punkten gibt es keinen Abzug mehr.
| Zuständig | Führerscheinstelle |
|---|---|
| Gebühr | Seminarpreis legt der Anbieter fest, eine amtliche Gebühr dafür gibt es nicht; die Ermahnung oder Verwarnung der Behörde kostet 17,90 Euro |
| Dauer | zwei Module zu je 90 Minuten und die verkehrspsychologische Teilmaßnahme, meist über mehrere Wochen verteilt |
| Frist | Bescheinigung binnen zwei Wochen nach Seminarende vorlegen |
| Rechtsgrundlage | § 4 Absatz 5 und 7, § 4a Straßenverkehrsgesetz; § 42 Fahrerlaubnis-Verordnung |
Gebühr nach Gebührennummer 209 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Das Punktesystem in Flensburg kennt nur einen Weg, Punkte vorzeitig abzubauen: das freiwillige Fahreignungsseminar. Wer es besucht und die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen bei der Führerscheinstelle vorlegt, bekommt einen Punkt abgezogen, sofern der Stand bei einem bis fünf Punkten liegt (§ 4 Absatz 7 Straßenverkehrsgesetz).
Der Abzug ist auf einmal in fünf Jahren begrenzt. Ab sechs Punkten ist er ausgeschlossen. Deshalb lohnt sich das Seminar vor allem nach der Ermahnung, die bei vier oder fünf Punkten kommt, und nicht erst nach der Verwarnung.
Bei acht Punkten entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Eine neue gibt es frühestens nach sechs Monaten, und in der Regel nur mit einem positiven MPU-Gutachten (§ 4 Absatz 10 StVG).
Was Sie brauchen
- aktuelle Punkteauskunft des Kraftfahrt-Bundesamts
- Teilnahmebescheinigung über beide Teile des Seminars
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
So läuft es ab
Punktestand prüfen
Ohne aktuelle Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts wissen Sie nicht, ob der Abzug noch greift.
Anbieter suchen
Den verkehrspädagogischen Teil bieten Fahrschulen mit Seminarerlaubnis an, den verkehrspsychologischen Teil Verkehrspsychologen mit eigener Erlaubnis. Viele Fahrschulen vermitteln beides.
Seminar vollständig besuchen
Zwei Module zu je 90 Minuten (§ 42 FeV) und die verkehrspsychologischen Sitzungen.
Bescheinigung vorlegen
Binnen zwei Wochen nach Seminarende bei der Führerscheinstelle. Wer die Frist verpasst, bekommt keinen Abzug.
Besondere Fälle
- Neue Punkte während des Seminars
- Wird ein weiterer Verstoß rechtskräftig, bevor die Bescheinigung ausgestellt ist, zählt der höhere Stand. Liegt er dann bei sechs Punkten oder mehr, entfällt der Abzug.
- Probezeit
- Für Fahranfänger ordnet die Behörde bei Verstößen ein Aufbauseminar an (§ 2a Absatz 2 StVG). Das ist eine Pflicht und kein Ersatz für das freiwillige Fahreignungsseminar.
- Behörde hat eine Stufe übersprungen
- Erreicht jemand sechs oder acht Punkte, ohne vorher ermahnt oder verwarnt worden zu sein, muss die Behörde zuerst die ausgelassene Stufe nachholen, und der Stand sinkt auf fünf oder sieben Punkte (§ 4 Absatz 6 StVG).
Worauf es ankommt
- Maßgeblich ist der Punktestand am Tag, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird (§ 4 Absatz 7 StVG). Stehen dann schon sechs Punkte im Register, gibt es keinen Abzug mehr - auch wenn Sie sich bei fünf Punkten angemeldet haben.
- Die Maßnahmenstufen stehen in § 4 Absatz 5 StVG: vier oder fünf Punkte führen zur schriftlichen Ermahnung, sechs oder sieben zur Verwarnung, acht zum Entzug der Fahrerlaubnis.
- Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil bei einer Fahrschule mit Seminarerlaubnis und einem verkehrspsychologischen Teil bei einer Person mit eigener Seminarerlaubnis (§ 4a Absatz 2 StVG). Nur beides zusammen zählt.
- Ein Fahrverbot oder ein bereits laufender Entzug lässt sich mit dem Seminar nicht abwenden.
Häufige Fragen
- Wie viele Punkte bringt ein Fahreignungsseminar?
- Einen Punkt, und nur bei einem Stand von einem bis fünf Punkten (§ 4 Absatz 7 StVG). Möglich ist das einmal innerhalb von fünf Jahren.
- Lohnt sich das Seminar bei sechs oder sieben Punkten?
- Einen Punktabzug gibt es dann nicht mehr. Die Verwarnung weist ausdrücklich darauf hin (§ 4 Absatz 5 StVG). Das Seminar bleibt freiwillig möglich, ändert aber am Punktestand nichts.
- Wem lege ich die Teilnahmebescheinigung vor?
- Der Fahrerlaubnisbehörde, also der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts, spätestens zwei Wochen nach Ende des Seminars.
- Was passiert bei acht Punkten?
- Sie gelten als ungeeignet, und die Fahrerlaubnis wird entzogen (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 StVG). Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung (§ 4 Absatz 9 StVG).
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Führerscheinstelle. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über die Führerscheinstelle
- Pflichtumtausch Mein Führerschein
- Fahrerlaubnis beantragen Mein Führerschein
- Verloren oder gestohlen Mein Führerschein
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Mein Führerschein ist in Gefahr":
- Punkte in Flensburg abfragen
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) die Behörde setzt eine Frist für das Gutachten
- Führerschein nach Entzug neu beantragen Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre