Verloren oder gestohlen
Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu.
| Zuständig | Führerscheinstelle |
|---|---|
| Gebühr | 26,50 Euro nach dem Gebührentarif; den verbindlichen Betrag nennt die Behörde |
| Dauer | drei bis vier Wochen |
Bei Verlust oder Diebstahl stellt die Fahrerlaubnisbehörde ein Ersatzdokument aus. Die Fahrerlaubnis selbst geht dabei nicht verloren - nur das Papier.
Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu. Bei bloßem Verlust verlangt die Behörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib.
Für die Zeit bis zum neuen Führerschein stellen viele Behörden eine Bescheinigung aus. Sie gilt im Inland, wird im Ausland aber nicht überall anerkannt.
Was Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- bei Diebstahl: polizeiliche Anzeige
- Versicherung an Eides statt über den Verbleib
So läuft es ab
Anzeige erstatten
Nur bei Diebstahl - jede Polizeidienststelle nimmt sie auf.
Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde
Mit Ausweis und Passbild.
Erklärung abgeben
Versicherung an Eides statt über den Verlust.
Karteikartenabschrift abwarten
Wurde der Führerschein anderswo ausgestellt, dauert es länger.
Ersatzdokument abholen
In der Regel nach drei bis vier Wochen.
Besondere Fälle
- Führerschein taucht wieder auf
- Geben Sie ihn ab - zwei gültige Dokumente darf es nicht geben.
- Verlust im Ausland
- Melden Sie es der örtlichen Polizei und lassen Sie sich das bestätigen; die Ersatzausstellung läuft über Ihre deutsche Behörde.
- Alter Papierführerschein verloren
- Dann wird gleich der EU-Kartenführerschein ausgestellt - der Pflichtumtausch ist damit erledigt.
Worauf es ankommt
- Bei Diebstahl gehört die polizeiliche Anzeige dazu - jede Dienststelle nimmt sie auf.
- Für die Übergangszeit stellen viele Behörden eine Bescheinigung aus.
Häufige Fragen
- Brauche ich eine polizeiliche Anzeige?
- Bei Diebstahl ja. Bei bloßem Verlust genügt eine Versicherung an Eides statt bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Darf ich weiterfahren?
- Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, doch Sie müssen den Führerschein mitführen. Viele Behörden stellen für die Übergangszeit eine Bescheinigung aus.
- Was, wenn der alte wieder auftaucht?
- Geben Sie ihn ab. Zwei gültige Dokumente darf es nicht geben.
- Wie lange dauert der Ersatz?
- In der Regel drei bis vier Wochen. Wurde der Führerschein in einem anderen Ort ausgestellt, dauert die Karteikartenabschrift länger.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Führerscheinstelle. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Mein Führerschein":
- Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033
- Fahrerlaubnis beantragen