Fahrerlaubnis beantragen
Meist über die Fahrschule, mit Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung.
| Zuständig | Führerscheinstelle |
|---|---|
| Gebühr | 40,80 Euro an die Behörde (5,10 Euro Antragsprüfung, 35,70 Euro Erteilung) - dazu Fahrschule, Sehtest, Erste Hilfe und Passbild |
| Dauer | vier bis sechs Wochen |
Gebühr nach Anlage zur GebOSt, Nummern 201 und 202.1.
Den Antrag auf die erste Fahrerlaubnis stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. In der Praxis übernimmt das meist die Fahrschule - sie reicht die Unterlagen gebündelt ein.
Der Antrag kann vor der theoretischen Prüfung gestellt werden, und das ist auch sinnvoll: Die Behörde braucht Zeit für die Prüfung der Unterlagen, und ohne erteilten Prüfauftrag lässt die Prüforganisation niemanden antreten.
Sehtest und Erste-Hilfe-Schulung dürfen bei Antragstellung nicht zu alt sein - rechnen Sie mit einer Grenze von zwei Jahren.
Was Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Bescheinigung über Erste-Hilfe-Schulung
So läuft es ab
Sehtest machen
Bei einer Augenoptikerin oder einem Augenarzt.
Erste-Hilfe-Kurs besuchen
Neun Unterrichtseinheiten, bei anerkannten Anbietern.
Passbild besorgen
Biometrisch, wie für den Ausweis.
Antrag einreichen
Über die Fahrschule oder selbst bei der Behörde.
Prüfauftrag abwarten
Erst danach kann die theoretische Prüfung abgelegt werden.
Besondere Fälle
- Begleitetes Fahren ab 17
- Der Antrag läuft genauso, zusätzlich werden die Begleitpersonen eingetragen.
- Führerschein aus dem Ausland
- Bei EU-Fahrerlaubnissen genügt oft eine Umschreibung, bei Drittstaaten sind meist Prüfungen nötig.
- Erweiterung auf weitere Klassen
- Ein eigener Antrag, teils mit ärztlichem Gutachten (etwa bei Lkw und Bus).
- Frühere Entziehung
- Dann ist eine Neuerteilung nötig, oft mit medizinisch-psychologischer Untersuchung.
Worauf es ankommt
- Der Antrag kann vor der theoretischen Prüfung gestellt werden - meist übernimmt das die Fahrschule.
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Häufige Fragen
- Wann sollte ich den Antrag stellen?
- Vor der theoretischen Prüfung. Ohne erteilten Prüfauftrag lässt die Prüforganisation niemanden antreten, und die Behörde braucht Zeit.
- Wie alt dürfen Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs sein?
- Rechnen Sie mit einer Grenze von zwei Jahren bei Antragstellung.
- Kann die Fahrschule das für mich erledigen?
- Ja, das ist der Normalfall. Sie reicht die Unterlagen gebündelt bei der Fahrerlaubnisbehörde ein.
- Was kostet die Ersterteilung?
- Die Behördengebühr ist ortsabhängig; hinzu kommen die Kosten der Fahrschule und der Prüfungen, die den größeren Teil ausmachen.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Führerscheinstelle. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Mein Führerschein":
- Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033
- Verloren oder gestohlen