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Führerschein nach Entzug neu beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Nach einem Entzug gibt es keine Rückgabe, sondern eine neue Fahrerlaubnis nach den Regeln der Ersterteilung (§ 20 FeV). Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen - wegen MPU und Bearbeitung lohnt sich das auch.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFührerscheinstelle
Gebühr35,70 bis 258,50 Euro für die Neuerteilung, dazu Kosten für MPU und gegebenenfalls Prüfungen
Dauermehrere Wochen bis Monate, mit MPU oft länger
FristAntrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre
Rechtsgrundlage§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung; § 69a Strafgesetzbuch; § 4 Absatz 10 Straßenverkehrsgesetz

Gebühr nach Gebührennummer 202.3 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Mit dem Entzug erlischt die Fahrerlaubnis (§ 3 Absatz 2 StVG, § 69 Absatz 3 StGB). Nach Ablauf der Sperre bekommen Sie sie nicht zurück, sondern müssen eine neue beantragen. Dafür gelten die Vorschriften für die Ersterteilung (§ 20 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung).

Den Antrag stellen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts, frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre. Die Zeit wird meist gebraucht: Nach Alkohol- oder Drogenfahrten, nach acht Punkten und nach wiederholtem Entzug verlangt die Behörde in der Regel ein MPU-Gutachten.

Nicht zu verwechseln ist der Entzug mit dem Fahrverbot: Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, nur der Führerschein wird für ein bis drei Monate verwahrt (§ 25 StVG). Danach bekommen Sie ihn ohne Antrag zurück.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Sperrfrist prüfen

    Sie steht im Urteil oder Strafbefehl, beim Entzug nach Punkten im Bescheid der Führerscheinstelle.

  2. Antrag rechtzeitig stellen

    Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre bei der Führerscheinstelle.

  3. Unterlagen einreichen

    Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und Ausweis wie bei der ersten Fahrerlaubnis.

  4. MPU durchlaufen, falls angeordnet

    Die Behörde nennt Fragen und Frist; ohne Gutachten keine Neuerteilung.

  5. Führerschein abholen

    Nach Ablauf der Sperre und positiver Entscheidung wird der neue Führerschein ausgestellt.

Besondere Fälle

Fahrerlaubnis auf Probe
Wurde die Fahrerlaubnis in der Probezeit entzogen, beginnt mit der neuen eine neue Probezeit im Umfang der Restdauer (§ 2a Absatz 1 StVG).
Sperre für immer
Das Gericht kann die Sperre für immer anordnen (§ 69a Absatz 1 StGB). Dann hilft nur ein Antrag auf vorzeitige Aufhebung beim Gericht.
Verzicht statt Entzug
Wer auf die Fahrerlaubnis verzichtet, braucht ebenfalls eine Neuerteilung. Waren zum Verzicht schon mindestens zwei Eintragungen gespeichert, gilt die Sechsmonatsfrist wie beim Entzug nach Punkten (§ 4 Absatz 10 StVG).

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wann kann ich den Führerschein nach Entzug neu beantragen?
Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre (§ 20 Absatz 4 FeV). Das gilt für gerichtliche Sperren nach § 69a StGB und für die Sechsmonatsfrist nach acht Punkten.
Muss ich die Führerscheinprüfung wiederholen?
Nicht automatisch. Die Behörde ordnet eine Prüfung an, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 20 Absatz 2 FeV), etwa nach sehr langer Zeit ohne Fahrerlaubnis.
Was kostet die Neuerteilung?
Die Behörde erhebt 35,70 bis 258,50 Euro (Gebührennummer 202.3 GebOSt). Hinzu kommen MPU, Sehtest, Lichtbild und gegebenenfalls Prüfungsgebühren.
Kann die Sperre verkürzt werden?
Ja, das Gericht kann sie vorzeitig aufheben, wenn Sie nicht mehr ungeeignet erscheinen - frühestens nach drei Monaten, bei wiederholter Sperre nach einem Jahr (§ 69a Absatz 7 StGB).

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Führerscheinstelle. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über die Führerscheinstelle

Gehört dazu

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