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Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Veterinäramt Neubrandenburg

Mecklenburg-VorpommernKreis Mecklenburgische SeenplatteAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Neubrandenburg ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Gartenstraße 17, 17033 Neubrandenburg. Telefon +49 395 570873182. Geöffnet Montag 08:00-12:00 und an 3 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-12:00
Dienstag08:00-12:00 und 13:00-17:30
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00-12:00 und 13:00-16:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Veterinär- und LebensmittelüberwachungsamtGartenstraße 17
17033 Neubrandenburg

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Mecklenburgische Seenplatte gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 21 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Tierschutz melden

Hinweisen auf Verstöße gegen den Tierschutz geht das Amt nach; bei akuter Gefahr hilft auch die Polizei.

Mitbringen
Angaben zu Ort und Sachverhalt
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
nach Dringlichkeit

Tierhaltung anzeigen

Wer Nutztiere hält, muss den Bestand anzeigen - auch bei geringer Stückzahl.

Mitbringen
Angaben zu Tierart und Bestand · Betriebsnummer, soweit vorhanden
Gebühr
je nach Kreis verschieden
Dauer
nach Vereinbarung

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Anzeigen wegen Tierschutzverstößen nimmt das Veterinäramt entgegen - bei akuter Gefahr für Tiere hilft auch die Polizei.
  • Wer Nutztiere hält, muss den Bestand beim Amt melden, auch bei kleiner Zahl.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AltentreptowBurg StargardDargunDemminFeldberger SeenlandschaftFriedland (Mecklenburg)MalchinMalchowMirowNeuenkirchen (bei Greifswald)NeukalenNeustrelitzPenzlinRechlinRöbel/MüritzStavenhagenWaren (Müritz)Waren (Müritz)Wesenberg (Mecklenburg)Woldegk

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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