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Veterinäramt Wesel

Nordrhein-WestfalenKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Wesel ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Jülicher Straße 4, 46483 Wesel. Telefon +49 281 2077007.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite11 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Veterinär- und LebensmittelüberwachungJülicher Straße 4
46483 Wesel

  • Telefon+49 281 2077007
  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Wesel gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 13 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Tierschutz melden

Hinweisen auf Verstöße gegen den Tierschutz geht das Amt nach; bei akuter Gefahr hilft auch die Polizei.

Mitbringen
Angaben zu Ort und Sachverhalt
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
nach Dringlichkeit

Tierhaltung anzeigen

Wer Nutztiere hält, muss den Bestand anzeigen - auch bei geringer Stückzahl.

Mitbringen
Angaben zu Tierart und Bestand · Betriebsnummer, soweit vorhanden
Gebühr
je nach Kreis verschieden
Dauer
nach Vereinbarung

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Anzeigen wegen Tierschutzverstößen nimmt das Veterinäramt entgegen - bei akuter Gefahr für Tiere hilft auch die Polizei.
  • Wer Nutztiere hält, muss den Bestand beim Amt melden, auch bei kleiner Zahl.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AlpenDinslakenHamminkelnHünxeKamp-LintfortMoersNeukirchen-VluynRheinbergSchermbeckSonsbeckVoerde (Niederrhein)Xanten

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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