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Ich möchte angeln oder jagen: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Fischereischein und Jagdschein gibt es erst nach bestandener Prüfung - und der Fischereischein allein erlaubt noch nicht, an einem bestimmten Gewässer zu angeln.

Schritt für Schritt

  1. Fischereischein beantragen

    Wer angeln will, braucht in fast allen Ländern einen Fischereischein, und dafür vorher die bestandene Fischerprüfung. Der Schein allein erlaubt aber noch nicht, an einem bestimmten Gewässer zu angeln: Dafür brauchen Sie zusätzlich die Erlaubnis des Gewässerinhabers.

    Zuständig: Untere Fischereibehörde

  2. Jagdschein beantragen

    Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre

    Den ersten Jagdschein gibt es nur nach bestandener Jägerprüfung (§ 15 Absatz 5 BJagdG) und mit einer Jagdhaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Absatz 1 Nummer 4 BJagdG). Die Behörde prüft außerdem Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

    Zuständig: Untere Jagdbehörde (amtliche Seite)

Die zuständigen Stellen finden