Ich möchte angeln oder jagen: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Fischereischein und Jagdschein gibt es erst nach bestandener Prüfung - und der Fischereischein allein erlaubt noch nicht, an einem bestimmten Gewässer zu angeln.
Schritt für Schritt
Fischereischein beantragen
Wer angeln will, braucht in fast allen Ländern einen Fischereischein, und dafür vorher die bestandene Fischerprüfung. Der Schein allein erlaubt aber noch nicht, an einem bestimmten Gewässer zu angeln: Dafür brauchen Sie zusätzlich die Erlaubnis des Gewässerinhabers.
Zuständig: Untere Fischereibehörde
Jagdschein beantragen
Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre
Den ersten Jagdschein gibt es nur nach bestandener Jägerprüfung (§ 15 Absatz 5 BJagdG) und mit einer Jagdhaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Absatz 1 Nummer 4 BJagdG). Die Behörde prüft außerdem Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
Zuständig: Untere Jagdbehörde (amtliche Seite)
Die zuständigen Stellen finden
- Untere Fischereibehörde: Wer den Fischereischein ausstellt, regelt jedes Land in seinem Fischereigesetz. In Bayern ist es die Wohnortgemeinde, in Brandenburg die untere Fischereibehörde des Landkreises, anderswo die Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde. Eine Anschrift nennen wir deshalb nicht - fragen Sie im Rathaus nach oder suchen Sie auf verwaltung.bund.de nach „Fischereischein“.
- Untere Jagdbehörde (amtliche Seite): Zuständig ist die Jagdbehörde Ihres Wohnsitzes (§ 15 Absatz 2 BJagdG). Welche Behörde das ist, bestimmt das Land - in der Regel die Kreisverwaltung oder die Verwaltung der kreisfreien Stadt. Fragen Sie im Rathaus oder beim Landkreis nach der unteren Jagdbehörde.