Fischereischein beantragen
Wer angeln will, braucht in fast allen Ländern einen Fischereischein, und dafür vorher die bestandene Fischerprüfung. Der Schein allein erlaubt aber noch nicht, an einem bestimmten Gewässer zu angeln: Dafür brauchen Sie zusätzlich die Erlaubnis des Gewässerinhabers.
| Zuständig | Untere Fischereibehörde |
|---|---|
| Gebühr | je nach Land verschieden, dazu die Fischereiabgabe des Landes (Beispiel Bayern: Fischereischein auf Lebenszeit 35 Euro plus Fischereiabgabe) |
| Dauer | oft sofort bei Vorsprache, sonst wenige Tage bis Wochen |
| Rechtsgrundlage | Fischereigesetz des jeweiligen Landes (z. B. Bayerisches Fischereigesetz, Fischereigesetz für das Land Brandenburg) |
Angeln ist Landesrecht. Jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz, und fast überall gilt derselbe Grundsatz: Wer angeln will, braucht einen Fischereischein, und den gibt es erst nach bestandener Fischerprüfung. Wer ihn ausstellt, ist je nach Land verschieden - die Gemeinde, die Stadt oder der Landkreis.
Zum Schein kommt die Fischereiabgabe, eine Landesabgabe, die in die Förderung der Fischerei fließt. Sie wird meist für ein Jahr oder mehrere Jahre im Voraus gezahlt und mit einer Marke oder Quittung nachgewiesen.
Wichtig und oft übersehen: Der Fischereischein erlaubt noch nicht das Angeln an einem bestimmten See oder Fluss. Dafür brauchen Sie zusätzlich die Angelkarte (Erlaubnisschein) des Fischereiberechtigten, also des Vereins, Pächters oder Eigentümers.
Was Sie brauchen
- Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung
- Personalausweis oder Reisepass
- Passbild, soweit das Land es verlangt
- bei Minderjährigen: Einwilligung der Sorgeberechtigten
- Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe, wo sie getrennt erhoben wird
So läuft es ab
Vorbereitungskurs besuchen
Geprüft werden in der Regel Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Recht. Kurse bieten Angelvereine und Verbände an; ob einer Pflicht ist, regelt das Land.
Fischerprüfung ablegen
Die Prüfung wird von der Stelle abgenommen, die das Land dafür bestimmt. Das Zeugnis brauchen Sie für den Antrag.
Fischereischein beantragen
Mit Prüfungszeugnis und Ausweis bei der zuständigen Stelle, in manchen Ländern auch online.
Fischereiabgabe zahlen
Je nach Land zusammen mit dem Schein oder getrennt. In Bayern zum Beispiel 40 Euro für fünf Jahre oder einmalig für die Lebenszeit, je nach Alter.
Angelkarte für das Gewässer besorgen
Beim Angelverein, Pächter, Eigentümer oder einer Ausgabestelle vor Ort.
Besondere Fälle
- Friedfischangeln in Brandenburg
- Für das Angeln auf Friedfische mit der Handangel braucht es in Brandenburg keinen Fischereischein und keine Prüfung. Nötig sind die Fischereiabgabe (12 Euro für ein Jahr, 40 Euro für fünf Jahre) und die Angelkarte für das Gewässer. Für Raubfische bleibt der Fischereischein Pflicht.
- Urlaub in Schleswig-Holstein
- Wer keinen Fischereischein hat, kann ab 12 Jahren einen Urlaubsfischereischein für 28 aufeinanderfolgende Tage bekommen, einmal im Kalenderjahr um 28 Tage verlängerbar. Er kostet einschließlich Fischereiabgabe 50 Euro bei der Behörde oder 38 Euro online.
- Touristen in Bayern
- Bayern kennt einen Jahresfischereischein für Touristen, der höchstens drei Monate im Jahr gilt und 7,50 Euro kostet; die Fischereiabgabe dafür beträgt 15 Euro.
Worauf es ankommt
- Fischereischein und Angelkarte sind zwei verschiedene Dinge. Der Schein weist nach, dass Sie angeln dürfen; die Angelkarte (Erlaubnisschein) des Vereins, Pächters oder Eigentümers erlaubt es an einem bestimmten Gewässer. Ohne beides ist Angeln verboten.
- Die Fischereiabgabe ist eine Landesabgabe und wird neben der Gebühr für den Schein gezahlt. In Bayern und Brandenburg kostet sie für fünf Jahre 40 Euro, in Brandenburg für ein Jahr 12 Euro.
- Eine in einem anderen Land bestandene Fischerprüfung wird in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt, die die Gemeinde prüft. Andere Länder regeln das selbst.
Häufige Fragen
- Wo beantrage ich den Fischereischein?
- Bei der Stelle, die Ihr Land dafür bestimmt hat. In Bayern ist das die Wohnortgemeinde, in Brandenburg die untere Fischereibehörde des Landkreises. Ihre Gemeindeverwaltung nennt Ihnen die richtige Stelle.
- Kann ich ohne Prüfung angeln?
- Nur in Ausnahmen, die jedes Land selbst regelt. In Brandenburg ist seit 2006 für das Angeln auf Friedfische mit der Handangel kein Fischereischein nötig, wohl aber die Fischereiabgabe und eine Angelkarte. Schleswig-Holstein stellt ab 12 Jahren einen Urlaubsfischereischein für 28 Tage ohne Prüfung aus.
- Wie lange gilt der Fischereischein?
- Das hängt vom Land ab. Bayern stellt ihn für Erwachsene auf Lebenszeit aus. Die Fischereiabgabe muss trotzdem für den jeweiligen Zeitraum gezahlt werden.
- Dürfen Kinder angeln?
- Ja, aber nach Landesrecht und meist nur unter Aufsicht. In Bayern dürfen Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen; ab 14 Jahren ist nach bestandener Prüfung ein eigener Schein möglich. In Brandenburg dürfen Kinder ab 8 Jahren selbstständig auf Friedfische angeln.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über Untere Fischereibehörde. Wer den Fischereischein ausstellt, regelt jedes Land in seinem Fischereigesetz. In Bayern ist es die Wohnortgemeinde, in Brandenburg die untere Fischereibehörde des Landkreises, anderswo die Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde. Eine Anschrift nennen wir deshalb nicht - fragen Sie im Rathaus nach oder suchen Sie auf verwaltung.bund.de nach „Fischereischein“.
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich möchte angeln oder jagen":
- Jagdschein beantragen Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre