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Ich beantrage einen Schwerbehindertenausweis: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert - festgestellt wird er auf Antrag beim Versorgungsamt.

Schritt für Schritt

  1. Grad der Behinderung feststellen lassen

    keine Frist - wirkt ab Antragsmonat

    Festgestellt wird nach Zehnergraden, und zwar erst ab einem Grad von 20 (§ 152 Absatz 1 SGB IX). Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Absatz 2 SGB IX).

    Zuständig: Versorgungsamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: