Ich beantrage einen Schwerbehindertenausweis: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert - festgestellt wird er auf Antrag beim Versorgungsamt.
Schritt für Schritt
Grad der Behinderung feststellen lassen
keine Frist - wirkt ab Antragsmonat
Festgestellt wird nach Zehnergraden, und zwar erst ab einem Grad von 20 (§ 152 Absatz 1 SGB IX). Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Absatz 2 SGB IX).
Zuständig: Versorgungsamt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: