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Grad der Behinderung feststellen lassen

Das Wichtigste in Kürze

Festgestellt wird nach Zehnergraden, und zwar erst ab einem Grad von 20 (§ 152 Absatz 1 SGB IX). Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Absatz 2 SGB IX).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigVersorgungsamt
Gebührgebührenfrei
DauerBearbeitung oft drei bis sechs Monate
Fristkeine Frist - wirkt ab Antragsmonat
Rechtsgrundlage§ 152 SGB IX, § 2 Absatz 2 SGB IX

Der Schwerbehindertenausweis ist der Nachweis für Nachteilsausgleiche: Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuerfreibeträge, ermäßigte Fahrten. Voraussetzung ist die Feststellung des Grades der Behinderung.

Festgestellt wird nach Zehnergraden und erst ab einem Grad von 20 (§ 152 Absatz 1 SGB IX). Als schwerbehindert gilt, wer wenigstens 50 erreicht (§ 2 Absatz 2 SGB IX).

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Ärztliche Unterlagen sammeln

    Befundberichte, Entlassungsberichte, Reha-Berichte. Je vollständiger, desto schneller.

  2. Antrag stellen

    Beim Versorgungsamt oder der Stelle, die Ihr Land dafür bestimmt hat. Meist auch online.

  3. Ärztliche Auswertung abwarten

    Das Amt fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an. Eine eigene Untersuchung ist die Ausnahme.

  4. Bescheid und Ausweis

    Der Bescheid nennt den Grad und die Merkzeichen. Ab 50 kommt der Ausweis dazu.

Besondere Fälle

Verschlechterung
Ein Verschlimmerungsantrag ist jederzeit möglich. Er wirkt ab dem Monat der Antragstellung.
Gleichstellung ab Grad 30
Läuft über die Agentur für Arbeit, nicht über das Versorgungsamt (§ 2 Absatz 3 SGB IX).
Befristung
Der Ausweis wird meist befristet ausgestellt. Die Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Ab welchem Grad gilt man als schwerbehindert?
Ab einem Grad der Behinderung von 50 (§ 2 Absatz 2 SGB IX). Darunter, ab 30, ist eine Gleichstellung möglich.
Was kostet der Antrag?
Nichts. Weder die Feststellung noch der Ausweis.
Wie lange dauert es?
Meist drei bis sechs Monate, weil das Amt ärztliche Unterlagen auswertet und oft nachfordert. Wer die Befunde gleich mitschickt, verkürzt das.
Welche Stelle ist zuständig?
Das regelt jedes Bundesland selbst - Versorgungsamt, Amt für soziale Angelegenheiten, Landesamt für Soziales oder Landratsamt.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über Versorgungsamt. Wie die Stelle heißt, regelt jedes Land selbst - Versorgungsamt, Amt für soziale Angelegenheiten, Landesamt für Soziales oder das Landratsamt. Ihre Gemeinde nennt Ihnen die zuständige.