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Ich gehe in Rente: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Der Rentenantrag sollte drei Monate vor dem gewünschten Beginn vorliegen - sonst beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.

Schritt für Schritt

  1. Altersrente beantragen

    3 Monate nach Anspruchsbeginn

    Wer den Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllen der Voraussetzungen stellt, bekommt die Rente ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt waren. Danach beginnt sie erst mit dem Antragsmonat (§ 99 Absatz 1 SGB VI).

    Zuständig: Deutsche Rentenversicherung (amtliche Seite)

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: