Ich gehe in Rente: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Der Rentenantrag sollte drei Monate vor dem gewünschten Beginn vorliegen - sonst beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.
Schritt für Schritt
Altersrente beantragen
3 Monate nach Anspruchsbeginn
Wer den Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllen der Voraussetzungen stellt, bekommt die Rente ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt waren. Danach beginnt sie erst mit dem Antragsmonat (§ 99 Absatz 1 SGB VI).
Zuständig: Deutsche Rentenversicherung (amtliche Seite)
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: