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Altersrente beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Wer den Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllen der Voraussetzungen stellt, bekommt die Rente ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt waren. Danach beginnt sie erst mit dem Antragsmonat (§ 99 Absatz 1 SGB VI).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigDeutsche Rentenversicherung
Gebührgebührenfrei
DauerBearbeitung meist zwei bis drei Monate
Frist3 Monate nach Anspruchsbeginn
Rechtsgrundlage§ 99 Absatz 1 SGB VI

Die Altersrente kommt nicht von selbst - sie muss beantragt werden. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung, nicht die Gemeinde.

Die entscheidende Zahl steht in § 99 Absatz 1 des Sechsten Sozialgesetzbuchs: Der Antrag muss bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllen der Voraussetzungen vorliegen. Wer später kommt, verliert die Monate davor.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Kontenklärung prüfen

    Sind alle Zeiten erfasst? Ausbildung, Kindererziehung, Auslandsaufenthalte fehlen häufig. Die Klärung dauert selbst mehrere Monate.

  2. Beratungstermin vereinbaren

    Bei der Rentenversicherung oder bei einem Versichertenältesten in Ihrer Gemeinde.

  3. Antrag stellen

    Online, auf Papier oder im Beratungsgespräch. Etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn.

  4. Krankenversicherung klären

    Rentner sind meist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Die Meldung läuft über die Rentenversicherung.

Besondere Fälle

Vorzeitige Rente
Mit 63 möglich, wenn 35 Versicherungsjahre vorliegen - mit dauerhaftem Abschlag von 0,3 Prozent je Monat vor der Regelaltersgrenze.
Weiterarbeiten
Neben der Altersrente ist Hinzuverdienst seit 2023 unbegrenzt möglich.
Erwerbsminderung
Ein anderer Antrag mit eigenen Voraussetzungen. Nicht mit der Altersrente verwechseln.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wann muss der Rentenantrag spätestens gestellt werden?
Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 Absatz 1 SGB VI). Bei späterem Antrag beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.
Wer hilft beim Ausfüllen?
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und die ehrenamtlichen Versichertenältesten in den Gemeinden. Beides ist kostenlos.
Was kostet der Antrag?
Nichts. Weder der Antrag noch die Beratung.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über Deutsche Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hat eigene Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch die Versichertenältesten in Ihrer Gemeinde helfen beim Antrag - kostenlos.

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