Fragebogen der Bundeswehr beantworten
Männer, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, müssen die Bereitschaftserklärung abgeben (§ 15a Wehrpflichtgesetz); Frauen erhalten den Brief ebenfalls, für sie ist die Antwort freiwillig. Sie haben dafür einen Monat Zeit.
| Zuständig | Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
|---|---|
| Gebühr | kostenfrei; notwendige Auslagen werden erstattet (§ 15a Absatz 6 Wehrpflichtgesetz) |
| Dauer | nach Angaben des Verteidigungsministeriums etwa 15 Minuten |
| Frist | ein Monat nach Erhalt des Briefs |
| Rechtsgrundlage | §§ 2 Absatz 4, 15a und 45 Wehrpflichtgesetz |
Gebühr nach § 15a Absatz 6 Wehrpflichtgesetz.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Seitdem schreibt die Bundeswehr alle Deutschen des Jahrgangs 2008 und jünger nach dem 18. Geburtstag an und bittet um eine Bereitschaftserklärung - einen Online-Fragebogen mit zwölf Fragen.
Für Männer ist die Antwort Pflicht (§ 15a Wehrpflichtgesetz), für Frauen freiwillig. Gefragt wird nach Personalien, Interesse am Wehrdienst, Größe und Gewicht, Schwerbehinderung, Abschlüssen und Qualifikationen, der eigenen Fitness und einem Wehrdienst in fremden Streitkräften.
Die Antwort verpflichtet zu nichts. Der Wehrdienst bleibt freiwillig; wer Interesse angibt, wird zu Beratung und Eignungsprüfung eingeladen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurden bis September 2026 über 451.400 Fragebögen an den Jahrgang 2008 verschickt; rund 96 Prozent der Männer haben geantwortet.
Was Sie brauchen
- Anschreiben mit QR-Code oder Zugangsdaten
- Angaben zu Körpergröße und Gewicht
- Schul- und Berufsabschlüsse sowie sonstige Qualifikationen
- falls vorhanden: Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- bei weiteren Staatsangehörigkeiten: Angaben dazu und zu einem Wehrdienst in fremden Streitkräften
So läuft es ab
Brief öffnen
Er kommt vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, kurz nach dem 18. Geburtstag.
Online-Fragebogen aufrufen
Über den QR-Code oder die Zugangsdaten im Brief. Die Fragen lassen sich vorab auch ohne Zugangscode ansehen.
Fragen beantworten
Ehrlich und vollständig - falsche oder unvollständige Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit.
Innerhalb eines Monats absenden
Sonst folgt eine zweite Aufforderung per Zustellung mit Frist.
Weitere Post abwarten
Wer Interesse angibt, wird zur Karriereberatung oder zum Assessment eingeladen. Unabhängig davon folgt für Männer später die Musterung.
Besondere Fälle
- Sie sind bereits Soldat
- Auch dann kommt der Brief. Geben Sie im Fragebogen an, dass Sie schon in einem Wehrdienstverhältnis stehen.
- Sie können den Fragebogen selbst nicht ausfüllen
- Ein Bevollmächtigter darf nur antworten, wenn Sie wegen Ihres körperlichen oder geistigen Zustands daran gehindert sind (§ 15a Absatz 3 Wehrpflichtgesetz).
- Weitere Staatsangehörigkeit
- Der Fragebogen fragt danach und nach einem Wehrdienst in fremden Streitkräften. Eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in einem anderen Staat wirkt in Deutschland nicht; dafür ist ein eigener Antrag nötig.
- Geschlechtseintrag später auf männlich geändert
- Dann wird die Person nach Angaben der Bundesregierung angeschrieben und ist auch zur Musterung verpflichtet.
Worauf es ankommt
- Die Pflicht zur Antwort ist keine Pflicht zum Dienst. Im Fragebogen können Sie angeben, dass Sie kein Interesse am Wehrdienst haben. Der Wehrdienst ist freiwillig; eine Wehrpflicht bei Bedarf müsste der Bundestag erst durch ein neues Gesetz beschließen.
- Wer nicht innerhalb eines Monats antwortet, erhält eine zweite, förmlich zugestellte Aufforderung mit Frist (§ 15a Absatz 4 Wehrpflichtgesetz). Wer auch sie missachtet oder falsche oder unvollständige Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 45 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz). Das Gesetz nennt keinen Höchstbetrag, damit gilt der allgemeine Rahmen von 5 bis 1.000 Euro, bei Fahrlässigkeit bis 500 Euro (§ 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).
- Stand 7. September 2026: Im zweiten Quartal 2026 wurde laut Bundesregierung kein Bußgeldbescheid erlassen; die Verwaltungsvorschrift für die Bußgeldverfahren wird noch abgestimmt (Bundestagsdrucksache 21/7894).
- Männer ab 17 brauchen nach § 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz eigentlich eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte über drei Monate. Das Verteidigungsministerium hat sie per Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 allgemein erteilt - derzeit ist kein Antrag nötig.
Häufige Fragen
- Muss ich antworten, wenn ich nicht zur Bundeswehr will?
- Als Mann ab Jahrgang 2008 ja. Die Antwort ist Pflicht, der Dienst nicht. Sie können im Fragebogen angeben, dass Sie kein Interesse haben.
- Was passiert, wenn ich den Fragebogen ignoriere?
- Nach einem Monat kommt eine zweite Aufforderung mit Frist per Zustellung. Wer auch diese missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Im zweiten Quartal 2026 wurde nach Angaben der Bundesregierung noch kein Bußgeld verhängt.
- Müssen Frauen den Fragebogen ausfüllen?
- Nein. Frauen erhalten den Brief ebenfalls, die Beantwortung ist für sie aber freiwillig.
- Ich bin vor 2008 geboren - muss ich etwas tun?
- Nein. Fragebogen und Musterung gelten nur für Männer, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind (§ 2 Absatz 4 Wehrpflichtgesetz). Das ändert sich nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Den Brief mit dem Zugang zum Online-Fragebogen verschickt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln. Eine Stelle vor Ort brauchen Sie nicht. Wer nicht online antworten kann, wendet sich an die Service-Hotline, die im Anschreiben steht, und wird zur schriftlichen Abgabe beraten.
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich bekomme Post von der Bundeswehr":
- Zur Musterung gehen Termin laut Ladung
- Kriegsdienst verweigern frühestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag