Jobcenter Bramsche
Zuständig für Bramsche ist das MaßArbeit jobcenter, Raananastraße, 49565 Bramsche. Telefon +49 5461 88220.
Was möchten Sie erledigen?
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Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Anschrift und Kontakt
MaßArbeit jobcenterRaananastraße
49565 Bramsche
- Telefon+49 5461 88220
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Osnabrück gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 30 Gemeinden.
Was Sie hier erledigen können
Bürgergeld beantragen
Für erwerbsfähige Menschen, deren Einkommen den Bedarf nicht deckt.
Vermittlung und Weiterbildung
Das Jobcenter vermittelt Stellen und fördert Qualifizierungen.
Wann brauche ich das Jobcenter?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wird - Unterlagen können nachgereicht werden.
- Termine beim Jobcenter sind verbindlich; wer nicht kann, sollte vorher absagen.
Für welche Orte gilt das?
Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:
Jobcenter in der Umgebung
Weitere Ämter in Bramsche
Häufige Fragen
- Jobcenter oder Agentur für Arbeit?
- Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld nach Beitragszahlung. Das Jobcenter ist für das Bürgergeld zuständig, wenn kein oder kein ausreichender Anspruch mehr besteht.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen