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Jugendamt Ulm

Baden-WürttembergKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Ulm ist das Kreisjugendamt Alb-Donau Allgemeiner sozialer Dienst, Schillerstraße 30, 89077 Ulm. Telefon +49 731 1854397.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Kreisjugendamt Alb-Donau Allgemeiner sozialer DienstSchillerstraße 30
89077 Ulm

  • Telefon+49 731 1854397
  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Anschrift, Telefon und Öffnungszeiten stammen aus einem Kartendienst. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Weitere Standorte in Ulm

  • Haus des Jugendrechts Ulm 1 km
    Schaffnerstraße 3, 89073 Ulm
  • Jugendamt Stadt Ulm 1 km
    Kornhauspl. 4-6, 89073 Ulm · +49 731 1615101

Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Ulm gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.

Was Sie hier erledigen können

Unterhaltsvorschuss beantragen

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat ein.

Mitbringen
Geburtsurkunde des Kindes · Personalausweis · Nachweise zum Unterhalt · Meldebescheinigung
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Bearbeitung mehrere Wochen

Beistandschaft

Das Jugendamt hilft kostenlos, Unterhaltsansprüche oder die Vaterschaft festzustellen.

Mitbringen
Geburtsurkunde des Kindes · Personalausweis
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
nach Vereinbarung

Beratung in Erziehungsfragen

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Beratung - unabhängig vom Einkommen.

Mitbringen
keine
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Termin nach Absprache

Wann brauche ich das Jugendamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Beratung und Beistandschaft kosten nichts - unabhängig vom Einkommen.
  • In dringenden Fällen des Kinderschutzes gibt es außerhalb der Öffnungszeiten einen Bereitschaftsdienst. Die Nummer nennt die Behörde auf ihrer Seite.
  • Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes.
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Häufige Fragen

Kostet die Beratung etwas?
Nein. Beratung, Beistandschaft und Unterstützung bei Unterhaltsfragen sind gebührenfrei.
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die Einzelheiten regelt das Unterhaltsvorschussgesetz.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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