Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Ich möchte per Brief wählen: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Briefwahl geht ohne Begründung - der Antrag muss bis Freitag vor der Wahl um 15 Uhr bei der Gemeinde sein, der Wahlbrief bis Sonntag 18 Uhr zurück.

Schritt für Schritt

  1. Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen

    bis Freitag vor der Wahl, 15 Uhr

    Den Wahlschein beantragen Sie bei der Gemeinde Ihrer Hauptwohnung, ohne Begründung. Bei der Bundestagswahl geht das bis Freitag vor der Wahl, 15 Uhr (§ 27 Absatz 4 Bundeswahlordnung), schriftlich, online oder persönlich, aber nicht telefonisch.

    Zuständig: Rathaus

  2. Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden

    Eingang spätestens am Wahltag, 18 Uhr

    Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem roten Umschlag angegebenen Stelle sein (§ 36 Absatz 1 Bundeswahlgesetz). Die Deutsche Post empfiehlt, ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl einzuwerfen; im Inland ist er portofrei.

    Zuständig: Rathaus

  3. Aus dem Ausland wählen

    Antrag spätestens am 21. Tag vor der Wahl

    Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Für die Bundestagswahl müssen sie die Eintragung schriftlich beantragen, spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes (§ 18 Absatz 1 BWO).

    Zuständig: Rathaus

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: