Ich möchte per Brief wählen: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Briefwahl geht ohne Begründung - der Antrag muss bis Freitag vor der Wahl um 15 Uhr bei der Gemeinde sein, der Wahlbrief bis Sonntag 18 Uhr zurück.
Schritt für Schritt
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen
bis Freitag vor der Wahl, 15 Uhr
Den Wahlschein beantragen Sie bei der Gemeinde Ihrer Hauptwohnung, ohne Begründung. Bei der Bundestagswahl geht das bis Freitag vor der Wahl, 15 Uhr (§ 27 Absatz 4 Bundeswahlordnung), schriftlich, online oder persönlich, aber nicht telefonisch.
Zuständig: Rathaus
Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden
Eingang spätestens am Wahltag, 18 Uhr
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem roten Umschlag angegebenen Stelle sein (§ 36 Absatz 1 Bundeswahlgesetz). Die Deutsche Post empfiehlt, ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl einzuwerfen; im Inland ist er portofrei.
Zuständig: Rathaus
Aus dem Ausland wählen
Antrag spätestens am 21. Tag vor der Wahl
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Für die Bundestagswahl müssen sie die Eintragung schriftlich beantragen, spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes (§ 18 Absatz 1 BWO).
Zuständig: Rathaus
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: