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Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden

Das Wichtigste in Kürze

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem roten Umschlag angegebenen Stelle sein (§ 36 Absatz 1 Bundeswahlgesetz). Die Deutsche Post empfiehlt, ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl einzuwerfen; im Inland ist er portofrei.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigRathaus
Gebührim Inland portofrei, aus dem Ausland frankieren
DauerPostlaufzeit einplanen - die Post empfiehlt drei Werktage Vorlauf
FristEingang spätestens am Wahltag, 18 Uhr
Rechtsgrundlage§ 36 Bundeswahlgesetz, § 66 Bundeswahlordnung

Nach dem Ausfüllen kommt der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag, den Sie zukleben. Dann unterschreiben Sie auf dem Wahlschein die Versicherung an Eides statt und stecken beides in den roten Wahlbriefumschlag (§ 66 Absatz 1 BWO).

Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Stelle sein, die auf dem roten Umschlag steht (§ 36 Absatz 1 BWG). Innerhalb Deutschlands ist der Versand portofrei.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Stimmzettel ausfüllen

    Unbeobachtet und persönlich. Dann in den Stimmzettelumschlag legen und zukleben.

  2. Wahlschein unterschreiben

    Die Versicherung an Eides statt mit Datum unterschreiben. Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief zurückgewiesen (§ 39 Absatz 4 BWG).

  3. Wahlbrief packen

    Stimmzettelumschlag und Wahlschein zusammen in den roten Wahlbriefumschlag, dann zukleben.

  4. Abschicken oder abgeben

    Spätestens drei Werktage vor der Wahl in den Briefkasten, danach besser direkt bei der angegebenen Stelle abgeben.

Besondere Fälle

Wahl aus dem Urlaub im Ausland
Der Wahlbrief muss frankiert werden, für Länder außerhalb Europas am besten als Luftpost. Die Laufzeiten sind oft lang - früh beantragen und sofort zurückschicken.
Wahl im Krankenhaus oder Pflegeheim
Die Einrichtung muss einen Raum bereitstellen, in dem Sie den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen können (§ 66 Absatz 4 BWO).
Mit Wahlschein doch ins Wahllokal
Solange der Wahlbrief nicht abgeschickt ist, können Sie mit dem Wahlschein in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen. Bringen Sie den Wahlschein unbedingt mit.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Bis wann muss der Wahlbrief da sein?
Spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle (§ 36 Absatz 1 BWG). Später eingegangene Briefe werden nicht mitgezählt.
Wann sollte ich den Wahlbrief einwerfen?
Die Deutsche Post empfiehlt, ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl abzuschicken. Wer später dran ist, gibt ihn besser persönlich ab.
Kostet der Wahlbrief Porto?
Im Inland nicht, wenn Sie den amtlichen Wahlbriefumschlag nutzen (§ 36 Absatz 4 BWG). Aus dem Ausland muss er frankiert werden. Für Einschreiben oder Eilzustellung zahlen Sie den Aufpreis selbst.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Rathaus. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Rathaus

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Ich möchte per Brief wählen":